Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832. (1)

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nissen entspricht, im Großen, und mit nachhaltigem Vortheile fuͤr den Unternehmer, wenn 
das Fabrikat, zur Fertigung groͤßerer und kleinerer, schneidender und anderer Instrumente 
aller Art, vollkommen tuͤchtig und brauchbar befunden wird:. 
Anmerkung. Die Kennzeichen eines guten Gußstahls sind vorzuͤglich folgende: 
1.) Reinheit und gleichförmiges Korn auf dem Bruche, im weichen Zustande 
sowohl, als eine gleichförmige Farbez 
2.) vollkommene Gleichförmigkeic und Festigkeik nach der Härtung in allen ein- 
zelnen Theilen, so mie das möglich seinste Korn; 
3.) bei den verschiedenen Graden des Anlassens eine wachsende Zähigkeie, ohne je- 
doch die derselben entsprechende Härce zu verlieren; 
4.) Freiheit von allen Rissen und Lamellen, die gewöhnlich bei unvollkommenem 
Gußstahle sowohl vor, als mehr noch nach dem Härten sichtbar werden; 
5.) die Eigenschaft, bei gehöriger Rothglühhiße in jede beliebige Form geschmiedet wer- 
den zu können, ohne an seiner Qualität zu verlieren. 
. 17. 
Für neue Erfindungen, Worrichtungen und Verbesserungen in der Eisengießerei, beim Eilenwaaren. 
Beitzen, Walzen und Verzinnen des Eisenblechs, bei der Fertigung des Stabeisens, 
der Löffel, Nägel und anderer dergleichen Eisen waaren, wodurch das Fabrikat schöner 
und wohlfeiler, und doch eben so dauerhaft, als durch die zeitherige Fertigungsark, her- 
zustellen ist: 360 — 1000 Thaler —. —2, 
und insbesondere für die Darstellung eines feinen, den Französischen von I’Aigle an Güte 
vollkommen erreichenden Krämpeldraths: 
200 Thaler —= —:. 
  
           
  
ß. 18. 
Fuͤr die Fertigung befserer Dachziegel, als die gewoͤhnlichen, im Großen: Fertigung guter 
300 Thaler —-. Lachliegel. 
  
Anmerkung. Um auf den Preis Anspruch machen zu können, wird erforderé, daß die 
Dachziegel enkweder nicht über 4. & Zoll stark sind, und daher, bei größerer teicheig- 
keit, guren Dachziegeln gewöhnlicher Art an Güte und Haltbarkeit wenigstens gleich-- 
kommen, oder, daß sie mie vorzüglicher Beschaffenheit zugleich auch eine zweckmäs- 
sigere, ein dichteres Dach bildende Form vereinigen. In beiden Fällen dürfen sie 
aber im reise die gewöhnlichen Dachzlegel niche merklich übersteigen; auch muß deren 
Fercigung im Großen und deren Bewährung gehörig nachgewiesen. seyn. 
ß. 19. 
Fuͤr Diejenigen, welche statt der Ziegel- und Schieferbedachungen andere, nicht kost- Feuersichere 
solelige, seuersichere Bedachungsarten, als z. B. eine der verschiedenen Arten von Lehm- Bedachuugen. 
Schindeldächern, die sogenannte Steinpappe, die neuerlich von Sachs angegebenen Cement-
	        
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