Full text: Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832. (1)

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sämmtlichen Gerichtsobrigkeiten vorstehende Verordnung hiermit zur genauen Befolgung 
eingeschärft, und ihnen aufgegeben, dafür besorge zu seyn, daß die Veräußerungs-Concracte 
über Immobilien vor der Confirmation jedesmal den Lehns- und Zins-Herren vorgelege, 
namentlich auch in den Rentämtern und Amtssteuer= Einnahmen produciree werden. 
Dresden, den 28Ssten Sepecember 1832. 
Ministerium der Justiz. 
von Koönneritz. 
Wereher.
	        
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