Full text : Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Königreich Sachsen vom Jahre 1832. (1)

(∆  475  ))

84.)  Verordnung,
wie  sogenannten  Nahrungstabellen  betreffend;

vom  22sten  December  1832.

D.  die,  durch  die  Generalien  vom  Zten  August  1763,  2ten  October  1781,  22ftten  August
  und  5ten  October  1787,  auch  23sten  Juli  1790  (Cod.  Ang.  Fortsetz.  I.  T.  1.
S.  862.  Fortsetzung  II.  T.  1.  S.  965.  967.  985.  T.  II.  S.  31.)  vorgeschriebenen  jährlichen
  Anzeigen  über  den  Nahrungs=  insbesondere  den  Fabrikstand  und  andere  damit  in  Verbindung
  stehende,  in  obigen  Verordnungen  bezeichnete  Gegenstände,  der  Erfahrung  nach,  in  ihrer
bisherigen  Beschaffenheit  für  den  beabsichtigten  Zweck  neuerlich  nur  geringen  Nutzen  gewähre
haben,  und  daher,  nach  Besinden,  andere  Einrichtungen  an  deren  Stelle  zu  setzen  seyn  werden;
so  werden,  mit  Seiner  Königlichen  Majestär  und  des  Prinzen  Mitregenten  Königlichen  Hoheir
Höchster  Genehmigung,  die  Kreishauprleute  und  sämmtliche  Ortsobrigkeiren,  denen  bisher,  nach
obigen  ältern  Vorschriften,  die  Fertigung  und  Einsendung  gedachter  Jahresanzeigen  obgelegen
  hat,  hierdurch  angewiesen,  bis  auf  weitere  Anordnung,  von  und  mie  Nenjahr  1833  an,
mie  Einreichung  gedachter  Tabellen  Anstand  zu  nehmen;  es  har  jedoch  jede  Ortsbehörde  nichts
desto  weniger  über  die  betreffenden  Lokalverhältnisse  sich  dergestale  in  forrdauernder  Kenntniß
zu  erhalten,  daß  sie  zu  jeder  Zeit,  auf  Erfordern,  zuverlässige  Auskunft  darüber  zu  ertheilen  im
Stande  sei.

ODresden,  den  22  sten  December  1832.

Ministerium  des  Innern.
von  Lindenau.

Petzsch.

Ausgegeben  am  Züsten  December  1832.