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einließen; aber wie wunderbar die ganze Beschuldigung gedreht
wird! bald in reinen Naturalismus hineingespielt, bald
auf unbegreiflich midersprechende Art in Muhamedismus und
Anbetung eines Götzen. Wie unzusammenhängend! Absicht
der Inquisitoren war, sie zu Muhamedancen zu machen, und
doch, sie beten ein Jdol an, wie wenn nicht Verrichtung eines
geistigen Gottesdienstes das Wesentliche der muhamedanischen
Religion wäre. Man hat sich auf die komische Art. geholfen,
die Tempelherrn in alte Gnostiker zu verwandeln.
2) Die zweite Haupt-Anklage, beinahe noch die
wichtigere für die Moralität, war, daß in dem Tempelherrn-Orden
schändliche Vermischung des Mannes
mit dem Manne ordentliches Gesetz gewesen
sev. An der Sache moag freilich etwas wahr seyn, weil
solche krasse Beschuldigungen Schein haben mußten. Es mag
seyn, dah die Tempelherrn in Palästina, wie alle kreuzfabrende
Christen, Wirkungen des Clima empfanden, dah diese
sich in ihren Sitten ausdrückten; aber läßt es sich je denken,
daß eine Schändlichkeit von der Art ordentliches Gesetz bei
einem Orden seyn könne, daß sie höchstens etwas mehr wurde,
als Sirte einzelner kleiner Gaktungen von Tempelherrn? Und
wenn es das war, so ruhte auf dem Orden selbst keine groͤ-ßere
Schuld, als auf jedem andern Orden; so durfte man
aus dem nächsten Kloster einen Moͤnch nehmen, er solle einen
Stein auf sie werfen, wenn sein Leben rein sey. Man hielt
es für unbegreiflich, daß Ritter bloß in der Erinnerung an
ihr Gelübde völlig frei von allem ebelichen Umgang seyn
sollten. Man wollee sich das nicht aus ihrer Tugend
erklären, und nahm lieber das Laster zu
Hülfe. «
3) Die dritte Gattung von Klagen kbnnte man
Decorums= und Kirchen, Klagen nennen, betreffend Ueber-