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Vermöge allerhschsten Deerets v. 18. dieb haben Se. Königl. Majest. die Hber-
Gntei Biberach dem Canzlei-Advokaten Dizinger,
die Oberamtei Marbach dem vormaligen Teutschordenschen Justiz-Amtsverweser der
Commende zu Heilbronn, Stein zu übertragen, und
durch ein allerhöchstes Dekret vom 20. #. M. dem Cameral-Verwalter von Ried-
miller zu Stokach den Hofraths-Character zu ertheilen allergnädigst geruht.
Se. Königl. Majest. haben allergnädigst geruht, dem Decan Steigentesch zu
Neuhausen den Character eines Königl. geistlichen Raths durch ein allerhöchstes Decret v.
10. Jun. zu ertheilen. « .
Vermoͤge allerhoͤchster Resolution vom 13. d. M. haben Se. Königl. Maj. zu der
Pfarrei Mühlhaufen, Rottweiler Oberamts, den bisherigen Pfarrer Sebastian Derath von
Seederf, desselben Oberamts, — und zu der Pfarrei Seedorf den Erconventualen Joseph
Venanz Herrn von Uttenweiler allergnädigst zu befördern,
voermäöge allerhöchster Resolution vom 17. Jun. dem ehemaligen Prior des Carmeliter=
Klosters in Rotenburg, Lorenz Glöckler die erledigte kathol. Pfarrei in dem Pateimonial=
Orte Bodmann, und
vermöge allerhöchster Resolution vom 14. d. M. dem Vicar NM. Carl Christian Canz
in * die erledigte Pfarrei Thieringen, Balinger Dioͤcese allergnaͤdigst zu uͤbertragen
geruht. ·
StettenimNamstthDetj9jährigeBestaytzderKdnik.Maierei-GüteruNommkIsaU
vnd Stetten gehet auf heurig Martini zu Ende. Diese beiden Hoͤfe werden in Gimsszbeir eines To "4
Königl. Hof= und Domainenkammer unterm 23. Mai l. J. erlassenen alleihöchsten Dekrets auf weitere
K Jahr, nemlich von Martini 145 bis Martini 1816. theils um Geld, theils um Naturalien an den
Meisibietenden verliehen werden. as Remmelshauser Maierei-Gut bestehet in einer doppelten Behau-
sung mit zwei gewölbten Kellern, einem großen neuen Bau, worinnen ; Scheuern, 3 Biehställe und
1 Wagenhätten befindlich sind; 1 Schaaf= und 1 Pferdestall mit Frucht dsten und Heubêden samt den
nöthigen Bronnen; 362. Morgen Gärten, Wiesen und Länder, 1475. Morgen Aeker, 2 Mrg. Weingärten,
sodann hat dieser Hof die Schäferei. Gerechtigkeit zu ungefähr 600 Stäl Schaafen, wovon im Ver-Som-
mer 250 Stük und im Nach-Sommer 600 Stäk aufgeschlagen werden können, wozu ihm nicht nur die
Zutriebs= Gerechtigkeit in zwolf in der Nachbarschaft gelegenen Markungen, sondern auch das Landge-
färth in mehreren Städten und Aemtern überlassen wird. — Das Stettemer Maierei-Gut bestehet in
einer geräumigen, im Jahr 18009 neu erbauten Wohnung mit mehreren Stallungen, einer großen Schen-
ren mit ; Tennen, Bühne und einem Fruchtkasten darauf, einem Kuchengärtlen, Hofrafstin, Bronnen
und Waschhaus; 45 Morg. 34 Vril. Gärten, Wiesen und Länder, 77 Morg. 3 Prtl. Acker. Bei beiden
Höfen sind die Gärten mit schonen jungen Obstbäumen ausgesezt, es werden auch diese Hdfe mit Vorbe-
halt weniger Beschwerden Gült= und Zehendfrei verliehen, und von dem Rommelshauser steuerbaren Gut
die Steuren von der hiesigen Cameral, Verwaltung übernommen. Die Verleihung dieser Höfe wird un-
ter Vorbehalt allerhöchster Ratifikation den 2. Jul. zu Stetten für den Stettemer, und den J. Jul. zu
Rommelshausen für den dasigen Hof jedesmal Vormittags um 8 Uhr vor sich gehen. Es wird daher
diese Perleihung hiemit öffentlich bekannt gemacht, damit die Liebbaber sich an gedachten Tägen sowohl
zu Stetten als Rommelshausen einfinden, die Gebäude und Güter beaugenscheinigen, und sich mit hin-
länglich ebrigkeitlichen Attestaten in Ansehung ihres Lebenswandels, Feldbau= und Schäferel-Kenntniß,
auch daß sie eine den Bestandssummen angemessene I##fache Caution in Liegenschaft, oder guten Capi#
talien prästiren können, legitimiren, die weitere Bestands -Bedingungen auhren, und der legalen Ver--
handlung anwohnen, Den 13. Jun, 1807, Kon. KameralVerwaltung alldg.