Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1808. (3)

Nro. 47. 1808. 521 
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches 
Staats-und Regitrtungs-Blatt. 
Samstag, 22. Okt. 
  
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Decret des Königl. Oberlandes-Oekonomie-Collegii; die Einsendung der Verzeichnisse 
über die Conscriptions-Kosten betr. d. d. 10 Okt. 1808. 
Da mehrere Königl. Oberämter die Verzeichnisse derjenigen Kosten, welche durch die 
vorgegangenen Militair-Conseriprionen verursacht worden sind, und deren Bezahlung den 
Amtspfleg= und Commun-Cassen obliegt, noch nicht zur Decretur eingeschikt haben: so wird 
denselben hiemit aufgegeben, solche inner 4 Wechen unfehlbar in duplo einzusenden. Den 
Rechnungs Revisoren und Probatkoren wird zur Pflicht gemacht, diese Kosten, wenn ihnen 
die höhere Dekretur abgehet, in Rechnungs-Ausgabe ohne weiteres zu durchstreichen, und 
zu den Oberämtern verstehet man sich, daß sie in die Verzeichnisse den gesammten Auswand 
an Reise-Kosten, Taggeldern, Schreibrerdienst, Quartier-und Vorspann-Kosten n. s.f ge— 
nau aufnehmen lassen werden; wobei angefügt wird, daß unter dem in der Conseriptions-= 
Ordnung den Phystis ausgesezten Taggeld à 3 fl. auch die Diäten begriffen seien, und also 
für Imbis und Logis-Geld keine weitere Anrechnung statt sinde. Im Kön. Ober-Landes- 
Oekon. Collegio, den 10. Okt. 1808. 
Decret des Königl. Oberkandes-Oekonomie-Collegii. Oie Einsendung der rükständigen 
Gesalle des Zucht= und Waisenhauses betreffend; d. d. 14. Okt. 1808. 
Es ist bei dem Königl. Oberlandes-Oekonomie-Collegium, von der Zucht#z und Arbeits- 
Pflege in Ludwigsburg die Anzeige geschehen, daß seit Georgi# laufenden Jahrs kaum 
3 — 4 Obereinbringereten und auch diese nur unbedemende Abschlags-Zahlungen zur Zucht- 
haus= Pflege geltefert haben. 
Da aber das Zucht= und Waisenhaus-JInstitut zu seiner Subsistenz, die ihm angewie- 
senen Gefälle nicht länger entbehren kann; so werden die Königl. Oberämter hiemir aufge— 
fordert, den aufgestellten Zucht- und Waisenhaus Ober-Einbringern auf das nachdruͤklichste 
aufzugeben, daß sie ron den Unter-Einbringern die seit Georgi# d. J. eingezogenen Gelder 
sogleich sich einliefern lassen, und solche sedann zum Jucht-und Aebeitshaus= Pflegamt in 
Ludnigsburg um so mehr unverweilt einschiken sollen, da nach dem General-Reseript vom 
II. Apr. 1788. diese Lieferung alle Quartal geschehen muß, und nun nächstens zwei Quar- 
tale rerfliessen.
	        
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