84
anzuhören und der weitern Verhandlung abzuwarken. Verläufig wird bemerkt, daß die Zahl der Seminari-
sten ein Jahr ins andere 15 — 20. seyn könne, und ein jeweiliger Kl. Bek eine geringe Wohnung gegen 8 fl.
Zins, im Kloster zu genießen habe. Den 25. Jan. 1808. Kl. Oekonomie-Verwalter daselbst.
Ludwigsburg. Da in dem Laufe des gegenwärtigen Monats das Gonseriptions-Gerchäft vor sich
geben wird, ⅛. werden alle Obrigreiten des Königreichs vor unterzeichneter Stelle hiemit geziemend ersucht,
allen in ihren Amtebezirken befindlichen Cantonpflichtigen vom hiesigen Oberamt die Weisung zu ertheilen,
daß sie sich unverzüglich in ihrem Heimwesen einfinden sollen; auch den Aufenthalt dererjenigen anhero bekonnt
zu machen, welche nicht bereits namentlich in ihre Heimath zurükberufen worden sind, und endlich nach dem
Conscriptionsgeschäft keinem Cantonpflichtigen vom hiesigen Oberamt, welcher nicht mit einem ganz neu aus-
gestellten vorschriftmäßgen oberamtlichen Gertificat versehen seyn wird, den Aufenthalt zu gestatten. Den 6.
Febr. 1808. Oberamt allda.
Backnang. Zu Anfang des künftigen Monats März wird das Conseriptions-Geschäft in hiesiger
Stadt und Amt vorgenommen werden. Es werden daher hierdurch alle diejenige, welche sich noch nicht in
ihrem Heimwesen eingefunden haben, bei Strafe des. Berlusts ihres Bürger= und Unterthanenrcchts und der
Confiscation ihres Bermögens aufgerufen, sich unverzüglich nach Haus zu begeben, und den Kön. Conseriptions=
Gesezen sich zu unterwerfen. Den 17. Febr. 1808. DOleramt allda.
Eßlingen. Alle Cantonspflichtige aus dem hiesigen Oberamt, deren wirklicher Aufenthalts-Ort unbe-
kannt ist, und die deswegen nscht namentlich zurükberusen sind, werden da das Conscriptions-Geschäft noch in
diesem Monat vorgenommen wird, aufgefordert, alöbald in ihr Heimwesen zurukzukehren, wobei solchen Ab-
wesenden, denen die neue Eintheilung des hiesigen Oberamts noch unbekannt ist, angefübrt wird, daß neben
der Stadt jezt folgende Orte zum Oberamt gebören: Altbach, Deizisau, Hegensperg, Hohenaker, Kemmichs-
weiler, Kennenburg, Krummenaker, Liebersbronn, Lodenroth, Mettingen, Ober-Eßlingen, Oberthal, Plo-
chingen, Rüdern, Schanbach, Seerach, Sirnau, Stetten im Remsthal, St. Bernhardt, Sulzgries, Weil
das Kloster, Wäldenbronn, Wiflingshausen, Zell ob Eßlingen. Oberamt allda.
Maulbronn. Nebendeme daß in dem hiesigen Oberemt dereits allen Vorstehern, Eltern, Verwand-
ten und Pflegern der ledigen Pursche, die sich mit obrigkeitlichen Erlaubnißscheinen außer ihrem Wohnorte in
dem Königreich aufhalten, gemessen aufgegeben worden ist, diese zu Berichtigung der Conseriptionsliste segleich
herbeizuschaffen, werden die der Conscriplion unterworfenen Pursche auch noch durch dieses öffentliche Blart
zu der schleunigen Rükkehr in ihren Wehnort hiemit aufgefordert, und jede Orts-Obrigkeit in deren Gerichts-
bezirke ein solcher Pursche sich aufhalten sollte, geziemend ersucht, denselben von dieser Aufforderung in Kennt-
nisse zu sezen und nach Hause zu weifen. Oberamt allda.
Zwiefalten. Gestern Nachmittag um 4 Uhr ist die Landkrämerin Agatha Wickin von Chningen in
dem Walde zunächst bei Nauterach, hiesigen Oberamts, von einem wenigstens 6 Fuß großen, robusten, mit
einem weißgrauen langen Ueberrock betleideten, übrigens nicht einmal mit einem Stok bewaffneten Kerl, wel-
cher das Gche bis unter die Augen mit einem rothgestreisten Sacktuch umbunden, und keinen Hut, sondern
wahrscheinlich eine gefarbte Kapxpe aus dem Kopfe gehabt hat, von binten angegriffen, mit ihrer Kiste zu Vo-
den geworfen, und ihrer ganzen nach ihrer Angabe Zoo fl. betragenden Baarschaft beraubt worden, worauf
sich der Kerl sogleich fluchtig gemacht, und bis jezt noch nicht hat entdekt werden können. Die Pähte des
Gelds ungefahr ist in Sechsbaznern, das Uebrige in Lcopoldinern, Württembergischen und O/streichischen
Sechsern, und anderer Mönze bestenden, auch ist ein Mailänder und ein Niederländer, 4 halbe Niederlnder
und ein halber Mailaänder Thaler nebst 4 preuhischen Sechsbäzuern dabei gewesen. Die gonze Summe ist in
einem alten großen braunen ledernen Beutel mit 2 ledernen Schleifen zum Juziehen und einer kleinen Neben-
tasche zu Goldstcken, welchen der Thater ebenfalls mirgenommen bat, beisammen gewesen. Dieser Strassen-
raub wird hiemit öffentlich bekannt gemacht, und jede Justiz= und Polizei -Behörde ersucht, auf den beschrie-
benen Kerl fahnden, und ihn, wenn er entdekt wird, arretiren zu lassen, auch in diesem Falle sogleich dem
unterzeichneten Oberamte Nachricht zu geben. Den 1.. Febr. 1808. Kön. Oberamt allda.
(Nebst einer Beilage.)