Contents : Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1823. (6)

Gleitsbare  Straßen  im  Bezirk.

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der  im  §.  5.  der  Gleitsord-Erhoͤhung

  oder  Ermaͤßigung

nung  geördneten  allgemeinen

Aufgehobene  Bei-Gleits=
  Einnahmen
und  Wegegelder.

 

 

Die  von  Grimma  nach  Borna  führende,  bei  Sceinbach
  elneretende  Seraße.

Die  von  Coldit  über  tausigk  und  Flößberg  nachl

Borna  führende  Scraße.

Die  bei  Blumenroda  eintretende,  über  tobstäde,  Zossen
  führende,  ins  Kreisame  teipzig  fallende  Seraße
  von  Altenburg  nach  teipzig.

Die  Straße  von  Pegau  nach  Borna.

Der  von  Kohren  und  dasiger  Gegend  ins  Altenburgische
  führende  Weg.

Der  von  Altmörbis  und  dasiger  Gegend  ins  Altenburgische
  fübrende  Weg.

Der  aus  den  Dörfern  Ramsdorf  r2c.  über  Breitingen

nach  Regis,  und  von  da  nach  teipzig  führende

Weg.
Der  Weg  über  Kieribsch  von  Rötha  nach  tuckau,
der  von  tausigk  ins  Aleenburgische  führende  Weg.

Die  Coburger  Straße,  so  bei  Oderwiß  einoritt,
theils  über  Pegau,  theils  bei  Pegau  vorbei,  über
Oöhlen  hincer  Zwenkau  ins  Kreisame  teipzig  fälle.

Die  Magdeburger  Seraße  vor  Seenssch  eineretend,
über  Pegau,  Groißsch  auf  tuckau  und  weiter
führend.

Die  Straße  von  Borna  auf  Pegau.

Die  Salzstraße  über  Zwenkau,  Pulgar  rc.  Lobstädt
ins  Gebirge.

Oie  Seraße  über  Auligk  2c.  nach  Zwenkau.

%

Von  dem  Fuhrwerke  uster  Klasse
werden  nur

—  2  Gr.  —  vom  Pferde
erhoben.

Auf  der  Salzstraße  und  auf  der
Luckauer  Straße  nur

—  2  Gr.  —  für  ein  Pferd
vom  Fuhrwerke  sster  Klasse.

 

 

Gesetzsammlung  1823.

(  15#)

Janishain,

linda,

Ruͤdigsdorf  und

das  Alemörbitzer  besondere
  Brückengleite.

Altengroitzsch,
Costewitz,

Droßkau,
Grosdalzig,
Grosstolpen,
Gatzen,

Kaͤferhain,

Langenhain,
Leipen,
Maltitz,
Medewitzsch,
Moderitz  mit

Noͤthnitz,