Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

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Nummer
des italienischen    Benennung  der  Waaren.  Maßstab.  Zollsatz
Zolltarifs.  Lire.
120.  Genähte  Gegenstände  aus  Spinnstoffen  der  Kategorie  VI:
a)  Säcke,  Bett-  und  Tischwäsche,  Handtücher,  Vorhänge,
lediglich  gesäumt,  und  ähnliche  Artikel.  —.  Zoll des Gewebes   mit 10 Prozent Zuschlag
b)  Kragen,  Manchetten  und  Hemden  für  Männer  —  Das  Doppelte  des Zolles des Gewebes
c)  andere  ...  —  Zoll des Gewebes  mit 40 Prozent  Zuschlag
aus  121.  Wolle:
e)  gekämmte,  nicht  gefärbt  ...  100  kg  15
aus  123.  Pferdehaar:
c)  Krullhaar,  Schnur  und  grobe  Waare  aus  Pferdehaar  »  17
125.  Gespinnste  aus  gekrempelter  Wolle,  einfache:
a)  rohe:
1.  bis  zu  10 000  Meter  im  Kilogramm  ....  »  45
2.  über  10 000  Meter  im  Kilogramm.  .  ..  ........  .  »  55
b)  gebleichte  –  Zoll der  rohen Gespinnste  mit 20 Prozent
Zuschlag.
c)  gefärbte.  –  Zoll der  rohen Gespinnste  mit 25 Lire
Zuschlag  für  100  kg.
126.  Gespinnste  aus  gekrempelter  Wolle,  gezwirnte  —  Zoll der  einfachen Gespinnste mit 17  Lire
Zuschlag  für  100  kg
127.  Gespinnste  aus  gekämmter  Wolle,  einfache:
a)  rohe:
1.  bis  zu  50  000  Meter  im  Kilogramm  .  .......  ...  100  kg  60
2.  über  50  000  Meter  im  Kilogramm.  ..  .......  ...  "  75
b)  gebleichte  ..  —  Zoll der rohen Gespinnste mit 20 Prozent Zuschlag
Zuschlag.
e)  gefärbte....................................  —  Zoll der rohen Gespinnste mit 25 Lire Zuschlag