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Heilbronn. Bis Mittwoch den 18. April Vormittags 10 Uhr wird zufolge allerhöchsten Be-
fehls Konigl. Kriegs= Collegi#l bei hiesiger Cameralverwaltung s zur Verpfle-
gung der Heilbronner Garnison vom 1. Mäi bis lezten Oktober d. J. in Abstreich gebracht werden;
welches den Liebhabern hierdurch bekannt gemachr wird. Den 7. W—
· s, - , · n. Cameralverwaltung.
eilbronn. Die Sommer und Winter-Schaafweiden in den nachgenannten Orten u hiesi-
gen beramts, deren Pacht auf nächst Michaelis zu Ende geht, werden an den beigefuͤgten Tagen,
jedesmal Morgens 8 Uhr auf dem #t athhause jeden Orts wiederum auf 3 oder 6 Jahre verliehen
werden. 1) Zu Thalheim, Mittwochs den 2. Mai, und erträgt solche sco Stüke, wovon die Bür-
zger 200 Stüf halten dürfen, und hat der Pächter das Schaafhaus zur Wohnung, nebst einem Kü-
chen= Kraut = und Grasgärtlen zu genießen. 2) Zu Massenbachhausen, Donnerstags den 3. Mai,
welche mit zoo Schaafen mit Einschluß der Bürgerschaafe beschlagen werden darf, und wo der Be-
ständer gleichfalls das Schaafhauß nebst Stallung und Scheuren, einen Garten, 21 Morgen Wie-
sen und 3 Viertel Akers in Genuß bekommt. 3) Zu Neipperg, Freitags den J. Mai, welche mit
Einschluß der Buͤrgerschaafe 250 Stuͤke ertraͤgt, und wo gleichfalls das Gemeinde-Schaafhaus, nebst
1 Kuch-und #r Krautgärtlen und 1 Erdbirnland ihm überlassen werden, d) zu Sontheim Sam-
stags den s. Mai, wo die Weide zu 300 Stuͤk berechtigt ist„ u. der Beständer das Schaafhauß mit
den dazu gehdrigen Gärten zu benuzen hat, und endlich §) zu Nekargartach, Dienstags den 8. Mai
und ist hier die Weide zu 400 Stuk berechtiget, der Beständer hat außer dem Schgafhaus mit Juge-
bdr über # Morgen Wiesen im Genuß. Auch genießt an allen diesen Orten der Schäfer gleich den
Bürgern des Orts alle bürgerllche Beneficien, namentlich eine Holzgabe, so oft und wie andere Bür-
zer dergleichen erhalten. Den 24. Merz. 1810. Kdn. Oberamt.
Maulbronn. Der Bestand der Schaafweide zu Iptingen gehet an Michaelis d. J. zu Ende.
Es wird daher Donnerstag den 3. Mai Vormittags 0 Uhr eine neue Verleihung auf weitere 3 Jahre
von Michaelis r810 biö IKx3. vorgenommen werden. Die Schaafweide darf mit soo Stüken beschla-
gen werden, wovon der Beständer ras, die Bürgerschaft 375. Stüke halten darf. Dem Beständer
werden hinlängliche Stallung und eine Scheuer eingeraumt; hingegen für die Wohnun muß er selbst
sorgen. Nur wer sich mit guten obrigkeitlichen Zeugnissen über sein Pradikat und Vermögen aus-
weisen kann, wird bei der Versteigerüng zugelassen. Den 3. April 1810. Oberamt Maulbronn.
Meimsheim. Der Sommer= und Winter-Schaafweid-Bestand der hiesigen Commun wird von
Michaelis 1 810 bis 1973. wieder verliehen, wozu die Liebhaber auf Montag den 30. Apr. Vormittags
0 Uhr auf das Rathhauß zu Meimsheim eingeladen werden. Die Waide darf von dem Beständer
mit 200, und von der Bürgerschaft mit 200 Stük Schaafen beschlagen werden, jener geniest freie
Wohnung und Stallung und einen Garten von 34 Ruthen. Den 2. Apr. 1810. —-
- Gätt . Kon. Stfrem, Bralenheim.
ergentheim. Unterzeichnete Stelle ist allergnädigst beauftragt , für das dahier garnisonie-
rende Erhemermer Kroltprinz enen neuen Brban Heusund Stroh- beeferungs-Mäkusnte-
1. Mai bis lezten Oktob. 1870. auf allergnädigste. Ratification vorzunehmen. Die Liebhaber wollen
sich Montag den 16. dies Vormittags 10 Uhr bei hiesigem Cameralamt einfinden, und die Bedingun-
en vernehmen, wobei den Bekern vorläufig bemerkt wird, daß die Früchte auf herrschaftlichen Kä-
sten angewiesen werden. Den 5F. April 1810. ; Kon ameralamt. „
Nordhansen. Der Bestand der biesigen Sommer= und Winker= Schafweide, welche rzo Stüc
erträgt, wovon der Beständer 100 Stuͤk einschlagen darf, wird von nächst Michaelis an auf 3 oder
6 Jahre verliehen werden. Der Beständer geniest unentgeldlich das Schaafhauß, die Stallung und
einen Kächengarten. Die Liebhaber können sich am Dienstag den r. Mai d. J. Vormittags 0 Uhr
auf dem Rathhauß zu Nordheim einfinden. Den 2. April 1810. Oberamt Brackenheim.
Ruith. Der Bestand der dortigen Commun-Schaafweide gehet r##ro. zu Ende, weswegen eine
weitere Verleihung auf die drei Jahre von Michaelis 1810 bis 18 3. vorgenommen wird, welche bis
Freitag den 27. April Morgens 8 Uhr auf dem Nathlause in Ruith vor sich gehet. Die Waide er-
trägt für den Beständer 135, und für die Bürgerschaft 75 Stüke, der Beständer hat bürgerliche Be-
neßeien, muß aber für Wohnung und Stallung selbsi sorgen. Liebhaber müssen tüchtige Zeugnisse