Nro. 22. I 8 Jo. z
Königlich Wärttembergische
Staats-und Regterungs-Blatt.
Samstag, 426. Ma
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Wegen Verfertigung und Einsendung der Tabrllen über die in den Brandschadens-Versicherungs-
Katastern vorgefallenen Veraänderungen.
In der neuesten Brandschadens-Versicherungs-Ordnung vom 17. Dec. 1807. K. 12.
ist zwar bestimmt worden, daß über die innerhalb eines jeden Rechnungs Laufs in Ause=
hung der Gebäude, deren Anschläge und Inhaber vorgefallenen Veränderungen kängsiens
14.Tage nach Georgii unfer abschriftlicher Beilegung der Aenderungs= Tabellen pon den
Oberämtern vollständiger Bericht. zur Königlichen Ober-Regierüng erstattet werden solle.
Da aber bisher von mehreren Beamten unter ollerlei Vorwand um Verlängerung dieses
Termins angesucht worden ist: so will man zwar, um für die Zukunft alle dergleichen Ge-
suche abzuschneiden, geschehen lassen, daß die Aenderungs = Tabellen später, jedoch aller-
längstens bis Martini jeden Jahrs, eingesendet werden dürfen, und der Anfang damit bei
dem Rechnungs-Jahr von 1822. gemacht werde.
Hingegen wird den sämtlichen Oberbeamten und besonders den Stadt= un Amtsschrei-
bern auf das ernstlichste eingeschärft, sich bei der Verfertigung und Einsendung dieser Ta-
bellen innerhalb dieses hinlänglichen Zeitraums um so weniger einige Saumseligkeit zu
Schulden kommen zu lassen, als man widrigenfalls, und wenn dieselben nicht vor dem Tag
Nartini eingekommen seyn sollten, solche sogleich nach diesem Termin durch eigene Kanz-
lei-Presser anf Kosten der Schuldhaften abholen lassen wird, wie denn die Brandschadens-
Versicherungs-Erpedition, dieses ohne #weitere Anfrage zu ehun, bei eigener Verantwor-
tung den gemessenen Auftrag erhaltei- hat. OD «
Und da in den eingeschikten Aenderungs-Tabellen die Vorschrift der Brandschadens-
Versicherungs-Ordnung F. 13. nicht durchgehends beobachtet worden, so ist dieselbe künf-
tighin genauer, als bisher, zu befolgen, und besonders snd in der Haupt-Columne dieser
t Tabellen sowehl alle Besizer des vorizen Jahrs,, wenn deren mehrere sind, mir Bemer-
#„ kung des einem jeden derselben zuständigen Gebände= Autheils, und dessen Anschlags, al
guch die gegenwärtigen Bestzer sämtlich mit eben dieser Learune einzutragen, und übe-
haupt diese Tabellen mut mehrerer Pünktlichkeit zu verfertigen.