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38) In der Appellations-Sache von dem vormaligen Maltheser- Commende-Amt Vil-
lingen zwischen den Brüdern Auton, Michael, Ignaz und Mathias Frey zu Weigheim,
Beklagten Appellanten, und deren Stiefrater, Johann Keefer ebendaselbst, Kläger-Appel-
laten, eine von Lezterm aus seinen Ehepacten angesprochene sogenannte Vortheilsr#oder Be-
sigerechrigkeir betreffend, wurde von dem K. Ober-Justiz-Collegio 2ten Senats, als dem
an die Stelle der vormaligen Regierung in Heitersheim in dieser Sache getretenen Gerichts-
stand, unter Aufhebung des Actenschlusses von Amtswegen auf Beweis erkannt, und der-
selbe den Beklagten Appellanten auferlegt. Stuttgart, den 26. Mat 1810.
Stuttgart, den 17. Mai 1870. wurden geschieden:
1) Jarob Friedrich Bofinger, Bürger und Weingärtner zu Feuerbach, Stuttgarter
Amts-Oberamts, Kl. von Friedrika Magdalena, geb. Baitinger von da, Bekl. er cap.
quasi dalert. comp. expenfis. '·
2) Maria Magdalena Hagner von Frankenbach, Heilbronner Oberamts, geb. Bertsch
von da, Kl. von Joh. Georg Hagner, Bürger und Bauren daselbst, Bekl. ex cap# quali
det#t. unter Verurtheilung des leztern in die Kosten.
Sodann wurde *
3) in der Ehescheidungs-Klagsache des Johann Georg Bopp, Bürgers und Bauren
zu Röhrwangen, Biberacher Oberamts, wider sein Ehewerb Christine, geb. Schmid von
da, pto adulreri## & insidiarumm vits ftruklarum, der Beklagten der Beweis ihrer Einre-
den der Condonation oder resp. Compensation auferlegt. «
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Se. Koͤnigl. Majest. haben allergnaͤdigst geruht,
vermoͤg auerhoͤchsten Rescripts vom 24. Mai das erledigte Diaconat in Cannstadt dem
Repetenten und Vicar zu Stuttgart M. Steudel zu uͤbertragen,
vermoͤg allerhoͤchsten Decrets vom 27. Mai den katholischen Priester Schorer zu der
neu errichteten Pfarrei in Reuthi, Oberamts Biberach, zu besiätigen. ·
Vermäg allerhöchsten Reseripts vom 24. Mai haben Se. Königl. Maj. dem Ame-
mann und Heiligenvogt Faber in Resenfeld die allerunterthänigst nachgesuchte Diensts-Enec-
lassung zu ertheilen allergnädigst geruht- 1
Sdictal-Citarcion.
Der bei dem Königl. Württembergischen Dragoner-Regiment Kronprinz stehende Ober-
Lientenant Carl von Einstedel, aus Marienberg in Sachsen hat zu Inse verflossenen
Jahrs Urlaub erhalten, um die nöthige Einleitungen zu Bezahlung seiner Schulden zu
creffen. Dieser Urlaub ist Aängst abgeloffen, und er weigert ssch auf die an ihn erlassene
Aufforderungen brharrlich zu seinem Regiment zurülzukommen. Es wird daher detselbe
auf allerhöchsten Königl. Befehl andur edictaliter und peremtorisch anfgefordert, inner-
halb 6 Wochen a dato, wovon ihm 14 Tag fur den ersten, 14. Tag für den zweiten,
und 14 Tag für den dritten Termin gegeben werden, bei seinem Reziment zu erschetnen,
und über sein bisheriges ungehorsames Ausbleiben Red und Antwort zu geden; im Fall
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