Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

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Stuttgart. Da man von Seiten des Königl. Ober-Justiz= Collegii II. Senats zu 
endlicher Berichtigung des Schuldenwesens des Freiherrn Carl Christoph von Lang zu 
Leinzell beschlossen hat, den gegen denselben schon unter dem 27. Jan. 1780. von dem HKai- 
serlichen Reichs-Hofrathe verhängten Concurs förmlich zu reassumiren, und hiernach Tag- 
fahrt zur Vornahme einer ordentlichen Schulden-Liquidation auf Dienstag den 2. October 
d. J. auberaumt worden ist; so werden alle diejenige, welche an gedachten Freiherrn von 
Lang aus irgend einem Rechtsgrunde noch eine Forderung zu machen haben, hiermit vor- 
geladen, an dem bestimmten Termin durch einen gehörig bevollmächtigten Sachwalter aus 
der Zahl der Königl. Ober-Justiz-Prokuratoren vor dem Königl. Ober-Justiz-Collegio zwei- 
ten Senats um so gewisser zu erscheinen, als die Ausbleibenden durch das sechs Wochen 
nach obigem Termin, am 13. November d. J. zu eröffnende Präclusiv= Erkenntniß mit ih- 
ren Ansprüchen an die Carl von Lungische Masse werden ausgeschlossen werden. Den 2o. 
Inn. 1810. Königl. Ober-Justiz= Colleg. II. Senats. 
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Stuttgart. Da am Jakobi-Feiertage den 23 Jul. auf dem Schäfermarkt in Urach von den 
Kdnigl. spamschen Schaaf-Heerden, deren Wolle mit Junbegriff der Lammwolle kürzlich um 86 fl. 
104 fl. und 203 fl. dem Cenkner nach sub hasta verwerthet worden, 37 ältere Widder, 56 Jähr- 
lings-Widder, 148. 4 und 2schaufelige Haͤmmel, 280 Mutter-Schaafe und So Kilber-Jährlinge ver- 
mittelst Aufstreichs an den Meistbietenden verkauft werden sollen, so wird solches hiemit dffentlich be- 
kannt gemacht. Den 235. Jun. 1810. · Königl. Ober-Fin. Kammer, Landw Deparr. 
Bebenhausen. Bei unterzeichnerer Beamtung ist ein Quantum alter und neuer Gersten feil- 
Die Liebhaber können sich täglich bei dem Beamten melden. Den 21. Jun. 18°. 
4„ Kdnigl. Cameral-Verwaltung allda. 
Herrenberg. Bei hiesiger Cameralverwaltung ist ein Luantum Rocken, Dinkel, Haber und 
Herste zu verkaufen. Käufer kdnnen sich guter Waare und billiger Preiße versichert halten. Den 1. 
Jul. 1810. " K. Cameral-Amt. 
Nellingen. Der Bestand der Com# P# Sommer= und Winter- Schaafweide zu Nellingen, 
auf welche im ersten Jahr 450, im 2ten qoo und im zten 500 Stüke gebracht werden dürfen, und 
womit die freie Benuzung eines Ac. 180z. neu erbauten Schaafyauses samt Wasch = und Bakhäußlen, 
Stallung, Heu= und Fruchtboden, einem gewolbten Keller und einem Kuchengärtchen werbunden ist, 
eht auf nächsi Ambrosii zu Ende, und wird am Freitage den 13. Jul. wieder auf 3 Jnyre an den 
eistbietenden verliehen, werden. Die Liebhaber haben sich an gedachtem Tage, Vormutags 0 Uhr 
mit obrigkeitlichen Zeugnissen über ihr Vermdgen und Prädikat, eisterbriefen, so wie mit der gesez- 
lichen Caution versehen auf dem Rathhause zu Nellingen einzusinden. en- Jun. 18·.0. 
-... . -etamtStuttart. 
Rottweil.DasRecht,indemdtsseitpgenCameral-BezcrkvonJohBapkjstzlmspzzaw 
bi 1816 nach Salpeter graben zu dürfen, wird am Donnerstag den 26. Jul. d. J. Vormittags 0 Uhr 
in der hiesigen Cameralverwaltung in dffentlichem Aufstreich an den Meistbietenden verliehen und die 
noch nicht vergebenen Orte dieses Cameral-Amts noch in 3 Distrikte abgetheilt werden. Oie Liebha- 
ber zu dlesem Unternehmen haben sich mit obrigkeitlichen Zeugnißen über ein gutes Prädikat, eigene 
Kunst-Erfahrung, oder wenigstens daß sie das Geschäft #urch andere tüchtige Personen versehen las- 
sen können, und hinlängliches Vermdgen, besonders zu Stellung einer dem jährlichen Bestandgeld 
gleichkommenden Caution, gehdrig auszuweisen, ohne welche vollständige Jeugnisse keiner zum Auf- 
streich zugelassen wird. Den 22. Jun. 1810. Kon. Cameralverwaltung. 
Brakenheim. Nachstehende conseriptionspflichtige Unterthanen= Söhne, haben sich der bisher 
erlassenen General= und Edictal-Vorladungen ungeachtet noch nicht in ihrem Heimwesen eingefun- 
den. Ecs wird ihnen daher nochmals ein 4 monatlicher Termin eingeräumt, innerhalb welches sie sich
	        
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