Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

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3) Für die innere Einrichtung der beiden Tabellen werden, um der Uniformität willen, 
die anliegenden Formulare *) als allgemeine Norm vorgeschrieben, und sollen künftig 
Die Prädikare olgende seyn: vorzüglich gut, sehr gut, gut, mittelmaͤsig, schwach. 
Dieser Formulare haben sich in Zukunft auch die zur Prüfung der katholischen 
Schul-Lehrer aufgestellten Commissionen in Biberach, Ellwangen, Nekarsulm, No- 
teyburg, Rotweil und Stokach zu bedienen. « ·· 
s-4).Dje.be"iderPrzsfxingiporzalegetisdenZengnissesdesTand-warenmüssettssichsziughzfopdz 
re auf das Vorhalken desselben gegen den Pfarrer, den Schallehrer (wenn jener noch 
Provisor ist) und die Gemeinde, auf seine Sitten, seinen Fleiß und die Art, wic er 
die Kinder zu behandeln pflege, beziehen. 
5) In dem Prüfungs= Bericht ist bestimmt anzugeben, ob und mit welcher Methode die- 
ses oder jenes einzelnen Unterrichts-Gegenstandes der Candidat besonders bekaunt seis 
ob er einen deutlichen, für die Schulkinder faßlichen, richtigen Vortrag habe! in 
welchem Fache er besondere Fortschricte, oder auffallende Lüken gezeigt habe? 
6) die vorhandenen Schul-Ineipienten sind von den Schul-Inspektoren jedesmal nach der 
Schul= Visitation ebenfalls zu prüfen, und ist sodann in einem eigenen, dem Gene- 
ral-Schulbericht beizulegenden tabellarischen Berichte folgendes anzuzeigen: 
a)das Alter, der Geburts-Oir des Incipienren,, die Zeir seines Eintritts in die Lehre 
mnd wer der #hrer sei2 ·- "·"" "’«« " 
b) Seine Gaben uͤberhaupt und die besondern Anlagen zum Schulfacho; ob er sich ehe- 
dem wöährend des Aufenthalts in der Elementar-Schule ausgezeichnet habe, und 
worinn besondere? 1 
) seine körperliche Constieution; Gestalt, dußerer Anstand, Gesundheit, etwaige Ge- 
brechen am Gehör, Gesscht 2c. 
d) seine Aussprache; ob sie rein, oder nach dem Volks-Dialekt sei? 
e) Beschäftigung ausserhalb der Schule; ob er vom Schul-Lehrer zu Feldarbeiten 2c. 
zum Nachtheile seiner Bestimmung gebraucht werde? 
f) Fortschritte in den Schul= Kenntnissen; namentlich auch in der Gesang.-Lehre und 
dem Drgelseielen. . .. 
Bemühungen seines Lehrers für seine Ausbildung; theoretischer und praktischer Un- 
terricht, den er erhält. . · « 
Diesem Berichte ist ůberdiß ein von dem Orts-Pfarrer bestaͤtigtes Zeugnis des Leh- 
rers uͤber seinen Fleiß, Wißbegierde und Sitten beizulegen. « 
7)DadendenEgndidåtenhesSch-UlstandcspckEINkakaWesberbestehmdgnsprß 
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bis 3 Jahre lang als Incipjenten in ener Schule gestanden sind, und die nöthigen 
Vorkenmtnisse im Schulwesen, Musik 2c. bestzen, so haben die Schul-Inspectoren zu 
berichten, ob, und welche Incipienten aus ihrem Bezirke in ein solches Institut zu 
treten geneigt seien, und ist auch künfrig in jedem einzelnen Falle zupor eine Anzeige 
hieher zu machen. Decret. im Ksnigl. ksthol. geistlichen Rath, den g. Aug. 1819. 
5) S. Beil. A, « 
 
	        
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