Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

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Koͤnigreich eingehen, bleibt es bei der unterm 10. d. M. erlassenen Verordnung, 
mit der weiteren Bestimmung, daß auch die levantische, und aus andern Ländern 
kommende Baumwolle dem Tarife unterliege, und von der vorräthigen sowohl, als 
der künftig einzuführenden, dem Württembergischen Centner nach, 
von der levanrischen — — — — 45 fl. 
von der aus andern Laͤndern kommenden — — 135 fl. 
zu entrichten ist. Daran ꝛc. Stuttgart, den 22. Oct. 1810. 
  
dwigsburg. Bei unterzeichneter Stelle wird Montag den 20. Okt. der Meel= Li " 
gukorduaauf 496 albejahr von Martini 1810 bis Georgi## 1811. in Abstreich gebracht S. e 6ê% 
allenfallsigen Liebhaber wollen sich daher an gedachtem Tage, Morgens 20 Uhr, zu dieser Verhand- 
Gmünd. Das vorhinige Amtsknechts-Häuslen mit 174 Prtl. Garten soll nach einem alle - 
sten Dekret vom 24. Sept. im Aufstreich verkauft werden, wozu Montag * 5. den alleohoch- 
den. An diesem Tag haben sich die Liebhaber und die allenfallsige Auswärtige, mit gehdrigen obrig- 
keitlichen Zeugnissen versehen, Vormittags o Uhr in dem Wirthshaus zu Waldstetten einzufinden. 
Den 5. Oct. 1810. Kön. Cameralamt. 
Kirchheim unter Tek. Da der Bestand des zum hiesigen Kdnigl. Cameralamt gehdrigen Schd- 
ferei-Guts zu Weilheim, bestehend in einem geräumigen Wohnhauß mit den nöthiges waisgen Schä- 
Rindvieh= auch Schaafstallung zu q00 Stük; Futterbbden; 1 Mrg. 1 Vrtl. ro# Rth. Garten. 6 rg. 
Aeker und "6 Mrg. Brtl. 5 Rth. Wiesen auf Georgii r#r#L. zu Ende geher, so wird selbiges, das 
vorzüglich für einen Schäfer oder Schsafbalter kanzlich ist, weil man das Winter-Gefärt auf Weil- 
heimer Markung und das Land-Gefärt zu oo Stük Schaafwaar zu genießen hat, nach allerhochster 
Verordnung au anderwärti e 6 Jahre Montag deu 29. diß Vormittags ro Uhr in der Cameralver= 
waltung dahier an den Meistbierenden in dffentlichem Aufstreich verliehen werden. Diejenige, welche 
zu diesem Bestand Lust haben, wollen sch an dem angezeigten Tag und Stunde mit obrigkeitlichen 
Jeugnißen über ihr Prädikat und Vermdgen versehen, allhier einfinden. Den 3. Okt. 1810. 
Kreis-Steueramt Urach, Cameralamt Kirchheim. 
jeringen, Oberdigisheim und Obernheim. Die Sommer-Schaafweide ersten Orts 
velchr bber Aeug des bürgerschaftlichen Schaaf-Aufschlags und der Freischaafhaltung * an 
Mutter-Schaafen oder Jährlingen erträgt, wird am Mittwoch den 3#. Okt. auf 3 Jahre von 181#1 
bis 1gr3, und die Sommer-S dafweide der Commun zweiten Orts, welche über Abzug des bürger- 
schaftlichen Schaaf-Aufschlags und der Freischaafhaltung röo Stük an Jucht= und Gelt-Waare er- 
trägt, am Tag darauf nemlich ODonnerstag den I. Nov. Sodann die Sommer-Schaafweide der Com- 
mun gten Orts, welche 200 Stüf Hämmel-oder Mutter= Schaafe erträgt, am Freitag den 2. Nov. 
ebenfalls auf die bemerkten 3 Jahrgänge im dffentlichen Aufstreich verpachtet werden. Die Pacht- 
Liebhaber werden daher eingeladen, an besagten Tägen Morgens 0 Uhr bei solchen Verleihungen sich 
einzufinden, und obrigkeitliche Zeugnisse über ihr Prädikat und Vermdgen, auch die erforderlichen 
Meister= und Concessions-Briefe zum Pacht einer Schaafweide mitzubringen. Den 22. Sept. 1810. 
Kön. Oberamt Balingen. 
Cantstadt. Dem allerhochsten Rescript vom a. Jan. d. J. gemäs werden hiemit nachbenann- 
te abwesende Militairpflichtige aus hiesigem Oberamt, welche sich erst nach emanirter Conseriptions-= 
Ordnung vom Jahr 1806. entfernt haben, unter Androhung der Annotatson des Vermogens dffentlich 
aufgefordert, binnen des peremtorischen Termins von 4 Monaten vor hiesigem Oberamt sich einzu- 
finden, und den Conscriptions-Gesezen Folge zu leisten. Und zwar werden vorgeladen zum dritten- 
mal von Rohraker: Christoph Jak. Flek, Schuster. Zum zweitenmal von Cantstadt: Chri.
	        
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