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Straf- Erkenntnisse des Koͤnigl. Ober-Justiz-Collegii I. Senats.
Ad Mand. Sacr. Regiae Maj.
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Am * * wurde Christian Hornberger, von der Aktburger Sägmühle, Oberames
Calw, wegen. wie derholten Diebstahls, zu einer neunmonatlichen Festungsarbeit verurtheilt.
Unterm —wurde der Theater-Souffleur Holzapfel zu Stuttgart, wegen unzuͤch—
tiger Handlungen mit einem unmannbaren Maͤdchen mit sechsmonatlicher Zuchthaußstrafe
belegt, urd befohlen, daß er nach Erstehung der Strafe aus dem Königreich verbannk,
werden solle.
Den 1. Okt. ist der bei dem Oberamt Maulbronn verhaftete Wilhelm Pfaff vomw
Heßlach, wegen wiederholten Diebstahls und damir verbundenen Betrugs zu Einjähriger
Festungsarbeit condemnirt worden. « -· 1
Am 7. Okt. wurde der bei dem Oberamt Ellwangen inhaftirte Nikolaus Schellmann-
von Pfahlheim, wegen wiederholter Wilderei., zu einer fünfthalbjährigen Zuchthaußstrafe
verurtheilt.
Umerm 2. Okt. wurde der bei dem Oberamt Ingelfingen verhaftete Johann Munz,
von Adersheim, und dessen Veter, Johann Georg Munz,, von Pfedelbach, wegen meh-
rerer, zum Theil qualisicirten Diebstähle zu zweifähriger und resp. Einjährigee Fesiungs-
arbeit. verurtheilt. · ., -
Am 2k. Okt. ist Veronika Hasenmäule von Haßlach, Oberamts Ochsenhausen wegen
Giftmischung zu achrjähriger Zuchthaußstrafe in Ludwigsburg verurtheilt worden.
Demn 3. Okt. wurde Friedrich Lang, von, Marschalkenzimmern, Oberamts Sulz, we-
gen wirderholtcer Diebstähle zur neunmonatlichen Zuchthaußstrafe in Gotteszell, verurtheilt.
Erkenntnife des Kön. Ob. Justiz-Collegii. II. Senats.
1) Die Appellatlons-Sache von dem Stadtgericht von Böblingen zwischen der ver-
wittweten. Burgermeister Renner zu Dornstärt, Bekl. Appellantin, und Johann David
Weippert, alt Löwenwirth von Freudenstadt, Kläger Appellaten, die- Nachforderung von
einem Holffuhrlohns-Accord betreffend, wurde wegen Mangels an einer Beschwerde von
Amtswegen per kescr ptum verworfen. Stuttgart, den s. Nov. 1810,
2) In der Appellations: Sache von Kirchheim unter Tek zwisch'n Johannes Retter
zu Oethltigen, Kläger Appellanten an etnem und dessen geschiedener Ehfrau, Jakobina jezt
an Johann Beisser zu Kirchheim verheurathet, Bekl. Appellatin am andern Theil, Verms-
gens-Absonderung betreffend, wurde unter Aufhebung des Aktenschlußes auf Beweis er-
kanut. Stuttg. den 14. Nov. 1 lo-
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Se. Königl. Maj. haben vermög allerhöchsten Reseripts vom 6. Nov. dem Land-
j4ger= und Ober Forstmeister zu Tübingen, Grafen von Uerküll-Gyllenband den Rang
im der zweiten Klasse des Rang= Regleiments mit dem Prädikat Exrellenz zu ertheilen geruhr.
Se. Königl. Maj. haben allergnädigst geruhr, «
vermdgallerhöchstensResxrimsvom10.Nov.-anbie·Stell«edwwuffcivallqrmttm