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len har, unellich zugesichert. Die Pacht-Liebhaber nun haben sich an dem bestimmten Tag mor-
ens um 8 Uhr auf dem Rathhauß allhier einzufsinden, vor der Verleihung aber mit gültigen obrig-
eitlichen Zeugutssen in Ansehung ihrer Kenntnisse im Feldbau und besizenden hinlänglichen Vermd=
gens zur Leistung der Caution und Betrieb des herrschaftlichen Guts zu legitimiren. Den r. Dec.
1810. Landvogtei= Steneramt am Kocher, und Cameral-Verwaltung Heidenheim.
Heidenheim. Nach einem unterm 23. Nov. ergangenen allergrädigsten Befehl sollen die der
Königl. Hochlöbl. Ober-Finanz-Kammer eigenthumlich zustehende 2 Seen bei Heidenheim und Itzel-
berg, deren letztere Verleihung nicht allergnädigst genehmigt worden, und wovon erster 138 Morgen,
lezter aber 33 Mrg. 3 Prtl. mit Wasser und Graswachs hälr, nochmals auf 6 bis 9 Jahre verliehen
werden, wozu Samstag der 20. Dec. anberaumt ist. Es wird solches dem Publikum hiemit zu dem
Ende bekanm gemacht, damit die Liebhaber, welche sich mit obrigkeitlichen Zeugnissen zu legitimiren
haben, daß sie die erforderliche Cauion zu leisten im Stande seien, sich an bemeltem Tag, Vormit-
tags 10 Uhr auf allhiesigem Rathhaus eeinfinden, die Bestands- Bedingungen anhören, und ver Ver-
leihung anwohnen können. Wobei volnfig angemerkt wird, daß der Heidenheimer See unbesezt,
der andere hingegen mit 24 Ctu. 57 Pfd. Karpfen besezt übergeben wird. Den 1. Dec. 1810.
Lanovogtei-Steueramt am Kocher, und Cameral-Beamtung Heidenheim.
Winnenden. Nach allerhöchstem Befehl vom 10. diß ist das hiesige herrschaftliche Maierei=
Gut, dessen Bestand auf Georgsi 1811. zu Ende geht, daf weitere Jahre sub hasta zu verleihen.
Dieses Gut bestehet in einem großen Malerei-Hauß mit hinlänglichen Stallungen für Pferde, Rind-
vieh und Schweine, in 87 Mrg. Aekern in allen 3 Zellgen, und 31/ Morg. Wiesen. Mit demselben
wird einem Beständer der kleine= u. Heu-Zehende von Winnenden und 8 dazu gehdrigen Filialien
äülüberlassen, bingegen ihm auch die Haltung des Vaselviehs anbedungen. Zu dieser Verleihung ist
Samstag 22. Dec. d. J. bestimmt, und haben sich die Bestands-Liebhaber gedachten Tags Vormit-
tags o Uhr in hiesiger Cameral-Verwaltung einzufinden, dieselbe aber, um zur Liciration zugelassen
u werden, mit obrigkeitlichen und oberamtlich gesiegelten Attestaten, daß sie nicht nur guten Prädi-
zus und des Feldbaues kundig, sondern auch eine Caution von 3600 fl. zu stellen im Skande seien,
sich zu legitimiren. Den 24. Nov. 1810. Kdn. Cameral-Amt.
Balingen. ODer Wittwe des versiorbenen Bürgers und Bauren Ignatz Schurer zu Marga-
rethenhausen, des hiesigen Oberamts, wurden in der Nacht vom Samstag auf den Sonntag vom 17.
auf den 18. Nov. mittelst gewaltsamen Einbruchs in ihr Hauß theils aus der Küche, theils von der
obersten Bühne folgende Haußhaltungs-Stücke entwendet, als: 1 große mdssingene Pfanne mit eiser-
nem Stiel und ohne Füße zu § fl. 30 kr., #x kleine ditto, zweimal geflikt, gleichfalls mit eisernem Stiel
und ohne Füße # fl., 1 guter mdssingener Seiher zu 48 kr., 1 kupferne mittelmäßige Wasserschapfe
mit eisernem Stiel zu ## fl., Zo bis 35 Stränge halbgebleichtes femmlen reustenes Garn in à Buschelu
ungefähr 20 Pf. im Gewicht zu 20 K., 33 Pf. ungefähr Gänsfedern in 3 Stumppen zu 52 fl. 30 kr.,
nebst den Jiechen, worinn sie aufgehoben waren, nemlich # alt halbkölschenen blasen Kissenszieche zu
6 kr., 1 weiß reustenen guten Kissenszieche zu 15 kr., und 1 weiß reustenen noch ungeflikten
Pfulbenzieche zu zo# kr., zusammen nach dem gerichtl. Anschlag im Werth 87 fl. 3o kr. Da nun der
Thäter bie jezt noch unbekanut ist, so werden alle Hoch= und Wohllbbl. Orts-Obrigkeiten des Inn=
und Auslandes sub oflerto reciproci geziemendst ersucht, nicht nur auf solchen fahnden, und im Be-
tretungsfall ihn gegen Ersaz der Kosten hieher gefällis einliefern zu lassen, sondern auch die Ju-
den, Fürkäufler und Feuer-Arbeiter hievon in Keuntniß zu fezen, damit auf den Fall, daß ihnen
dergleichen Stücke zum Ankauf angetragen werden sollten, sie die erforderliche Anzeige der betreffen-
den Obrigkeit zur weiteren Verfägung zu machen wissen mögen. Den 2r. Nov. 18160. Oberamt.
Leonberg. Aus dem ehemaligen Kapnziner- loster in Weil der Stadt wurde ein eiserner
Kanonen-Ofen mit einem Zwischen-Stück von Sturz, ein Franzdsisches Thüren-Schloß, von einem
andern Ofen die sturzene Röhre und 2 Fenster- Stücke entwender. Alle Hoch= und Wohllöbl. Obrig-
keiten werden daher ersucht, auf den allenfallsigen Verkäufer dieser gestohlenen Sachen genau fahn-
den, und ihn auf Betreten wohlverwahrt zum hiesigen Oberamt einllefern zu lassen. Den 20. Nov.
1810. Koͤn. Oberamt.
Beilage: Kdnigliches Manifest, die Eintheilung des Kbnigreichs betreffend.