Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

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Göter-und Waazen die man von den Jollstätten aus ins Reich, oder aus gädern Gegenden 
dessel#en dahin bringt, müssen den Jellämtern von den Frachtfahrern angegeben, und ihre 
Frachepriefe gestempelt und contrelirt werden, VIII. s08. Verbot und Strafe des Stem 
1 :. Aheftens oder Auftlebens bei Frachtdriefen, X. 26. Vergl. Güterfuhrwesen. 
Srans ucche rgeer und Unterthanen. Ausgewanderte zurückberufen, VII. 833. Auszugs-Frciz 
c! - .11 . 
Kranssiische cbsier. S. Geld. . . J —- 
LTFMVüxsch.·Aufgehvbcn,VI.98.«V11.209.·«S.Jagd. E— 
Freiheit. Die persduliche eines Jeden unter besendern Kbönigl. Schuz Lenommen, VI. 3. 
Freipässe. Vorschtiften wegen derselben, Zoli, OD. F. 12- i6. ·«" —- 
Sreischiessen. Deputationen zu auswärtigen auf Commun-Kesten verboten, IX, 25. 
Freizügiskeit. Im Innern des Königreichs allgemein eingeführt, VI. u. rS5ö. 
Fremde, Perordnungen in Betreff ihres Aufenthalts oder ihrer Durchreise in den Königl. Staaten. 
VII. to7. 445. Wegen ihrer Beherbergung, #l#o. 448. Wiederholte Verordnung die Anzeige 
verselben berr. Vlll. 227. X. 5a7. Wab unter einem Frewyen verstanden werde, VII. 111. 
4. 222. · « . 
Frohyfreiheit, persönliche. S. Personalfreiheit. *k- 
Nrohnsichen. Sind dem L. W. Dep. ubertragen, VII. 170, Die Erkenntaiß über Frohnfreiheit ge- 
bört zum Ressort des Reg. Dep. 218. In welchen Fällen die Königl. Beamten sich der Frohn- 
boten bedienen dürfen, VIII. nu7. Begünstigung der Land Bat. Mannschaft in Räcksicht der 
Frohnen, IX. 261. Frohndiensileistungen, bürfen bei Güter-Veräusserungen nicht mehr anbe- 
dungen werden, 289, " 
Fruchtzehenden. S. Zchenden. 
Srtüchte, herrschaftlich'e. Die Aufsicht über ihres,# 44 #W. Des. V. e. Wie 
Sruch nenn 4½ sache. oisuossicht tt,⅝ t * 3 - 
Einrichtung und Einsendung der Fruchtverkaufs = Succeß = Berichte, VII. 87. 210. 23). (Nro. 
Jqo.) WVIII. 118. Itzzre Einsendag monirt. X. I10. Ohne besondere Legitimaltion sollen keine 
auf Borg hingegeben werden VII. 233. Verordnung wegen des Verkaufs der herrschaftlichen 
Fruchtgesille und der Beitreibung des Erlbses, VII. 353. 505. Die Accise beim Verkaaf 
errschaftl. Frächte hat der Käufer zu bezahlen Acc. O. J. 43. Was in Bertreff beschäoigter 
Gefällfrächte von den Cam. Beamten zu beobachten, VIII. 480. Tabellarische Berichte äber 
Frucht = Vorrath und Erforderniß, IX. 133-, Formular derselden, ebend. Beil, Ihre Einsen- 
Zung monirt, XK 1!10. Commun-Frucht = Vorräthe. S. Communen. Feld= und 
Gartenfrüchte, Wie solche, die nach und. nach abgeführt werden, zu veraccisen, 
43232. - --. 
svdzmNeidern-Wein-Bestimmungdesselbenvl.·137.s.y,BeidcmStroh,Aufhebungdesum 
terschi.edszwischendemgroßenUndkleinenFudekbcidechwichcdesSachs-l4o.s.2»4., 
Fuhrleute»VorschriftweggndejsSpektensundAuswcichensderselben,XX.23chcudesStille- 
haltens der Sr. K. Maj. begegnenden Wagen rc. 350. Gegen das lelchtsinnige Fhoren und 
ungeschickte Ausweichen derselben, 405. Wiederholte Verordnung den Posten auszuweichen, 
X. 9#. Bestrafung der Fuhrleute, die Briese, Pakets, oder andere pestmäßige Effekten zur 
Bestellung übernehmen 367. 368. Sie dürfen keinen Reisenden auf den Poststrassen gegen Be- 
5 lohnung aufnehmen, ebend. . 
F :sten und Grafen, Mediatisirte. Vorschrift wegen Vornahme der Obsignation, Inventur und 
Vermdgeus-Theilung derselben, VII. o. Von ihren Justiz-Kanzleien, ĩ3. 313. Trauerge- 
läute bei ihrem Absierben, 77. Genuß des hergebrachten Novalgehendens., 163. Einichluß 
in das dssentl. Kirchengeber, 182. Wappen und andere Auszeichnungen, 103. Aufhebung-#der 
freien Pürsch in ihren Besizungen, 200. Titel und Rang, Befagnis zu Charakter-Ertdei- 
lungen, 223. Verzeichnisse ihrer Activ-Lehen einzuschicken, 277. Beschränkung ihrer Forst- 
und Jagd-Rechte, 288. Besiimmungen wegen ihrer Dienste und ihres Anfenthalts in frem= 
den Staaten, 421. Ve#eichnisse von den Curatelen derselben einzusenden Jôr. VIII. 103. 
Ihre Erbfolge u nach dem Wärttemb, Landrecht geschehen, VIII. 221. Sie sind ven dem
	        
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