Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1811. (6)

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252. K. 5. Eigene Commission in Swassachen, F. 6. Ernennung und Amtsverhälenisse des 
Rektors, 3253. #. 20. — des Kanzlers, &. 11. Verwalt des Universiräcs= Funck, &. 12. 
Studienplau, . 14. f. Pruͤfungen, K #. Preise für Stud'rende, K. 22. Akademische 
Institure, K. :5. Anfbebuns aller Privilegien 2c., welche diesen Gesetzen eurgegen sind, §. a1. 
Amtekleidung dre Rektors, des Kanzlers und der Professoren, 333. 
Unrerförster, f. Forstwesen. « 
UntekgcngöfachcthBleibendcndokfgekichtenüberlasse-»Its-AndsühklicherMkmfürdik 
Utncsgnngök(-«etichkc,29d,f.Gctichte. ' 
Unterpfands-Urkunden. Der Verkauf der Formulare dazu ist dem Königl. Stempelamt in 
Siatgert — übernagen, s19. Diefallsige Verantwortlichkeit der Stadt= und Amts- 
reiber, ebend. 
V. 
Vaccination, s. Kuhpocken. 
Vaganten. Was die Criminalräthe in Betreff derselben zu beobachten haben, 341. C. 27.) 246. 
K. 44. 
Wasallen. Aufforderung an dieselbe zur Muthung der in den nenen vormals Bairischen Landes- 
theilen besitzenden Lehen, 45. Erfordernisse der Muthungs-E'ngaben, ebend. Vergl. Lehen- 
Berdi Meseilll, Vorrechte der Königl. Unterthanen, die solche von ihren vorigen Rcgenten 
baben, 36. 
Vikare. Was in Ansehung der zo einer audern Bestimmung abgerufenen zu heobachten, . 
Vikariats-Tabellen. Verordnung die Form und Einfeudeen derselben betr., 58. Formulars 
dazu, 59. 
Wikrnualien. Accise davon, 33. 
Vorspann. Das Chausseegeld soll auch von den Vorspanns-Pferden der Fuhrleute erhoben wer- 
den, 3201. 
W. 
Wagen. Mber Bestimmungen, das Chausseegeld von den Berner-Korb-eltern = und Bauern- 
agen betr., 391. 
Waidgang. Streieigkeiten darübe werden an das Kbnigl= Justiz-Ministerium verwiesen, 167. 
Waisenhäuser. Verordnung den Einzug und die Lieferung ihrer Gefälle betr., 21. Neue Ein- 
theilung der Obereinbringereien, ebend. Perbot der Annahme und Einsendung alter franzdst- 
scher Thaler, die das Gewicht nicht haben, 91. Ordnung für die beiden Waisenhäu= 
ser zu Suttgart und Ludwigsburg, #25. « , . · « 
Buchhand-DasPolizeilicheheiWaldbtäadmwitdandastnigLFmaansuistmnmvw 
wiesen, 162. 
Wallfartben, Das Auslaufen in auswärtige Wallfarthsorte ist den Königl. Unterthanen ver- 
boten, 307. 
Wafferbau. Verordnung den Uferbau und die Erhaltung der User an den herrschaftlichen Gürern 
betr., 53. Anlegung und Schonung der Uferholzpflanzungen, 135. Bestrafung der Ercesse 
dagegen, ebend. Sektiou des Wasser-Bauwesens, 2158. 161. Präßdenk, Chef und 
übriges Personale, 103. · 
Weggeld.DasandichmmunenzuemächtendevakfmchthnMChausscegclvabgezogmwets 
den, 202. 
Wea-Inspektoren. Uniform derselben, Bo#. · · 
Weibliches Geschlecht. Verordnung in Betreff der Reisepaͤsse für Weibs-Personen, welche im 
Auslande Dienste suchen, 100. Was bei denen, die sich an einen Ausländer verheirathen wol- 
len, zu bcobachten, 153.
	        
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