2r
Städten ersetzt das Königk. Ober-Conflstorlum unmittelbar, und stud demnach dle dles-
fallslgen BVakaturen jedesmal soglelch onzuzeigen, so wie dlejenige Provisoren, welche der-
gleichen Stellen wünschen und sich dazu qualisiciren, bel dem Khnigl. Ober-Conslstorlum
sich in der vorgeschriebenen Fo#rm schris#lich zu melden haben.
1) Wenn an irgend einem Orte, wo vorher keln Proolsor aufgestellt worden, wegen
vermehrter Kindertohl ein solcher nbrhig wird, so ist darüber sogleich zu berlchten.
3) Die in eliner Dibrese bereits bestehenden, nicht unter Nr. 1. ausgenommenen, Pre-
visorate könmen zwar von den Dekanen mil solchen Proolsoren, welche bereits ein Jahr
in ihrer veorigen Schule angestellt waren, auch 1 Jahr zuvor aufgekündigt hatten, und
dle erferderlichen günstigen Zeugnisse beieringen, ohne vorherige Aufrage besetzt werden, je-
doch versieht man sich zu ihnen, daß ste das Beste der Schule alleln beräcksschtigen, und
nur diejenigen Proolsoren anvehmen werden, welche sowohl durch ihre Zeugnisse, als nach
iat ren angestellten Prüfung sich verzugswelse für die Bedürfulsse der betreffenden
Schule cignen.
Um plerüber genaue Aufssicht tragen und uhibigenfalls die zweckdlenlich schelnenden
Abänderungen treffen zu können, wird hiemlt verordnet, daß sämtliche Dekare auf Georglé
und Martini jedes Jabre eine Tabelle an das Königl. Ober-Confstorlum elasenden, auf
welcher der in ihrer Dibhcese um verstossenen Semester vorgegangene Provisoren-Wechsel
nach folgenden Rubriquen aufgeführt ist ·
1) Ort des Problsoren-Wechsels. J) abgegangener Preokfor.
Rame. Alter. Geburtsort.
Zeugnisse.
3) On, wohis derselbe gegangen. 4) Meueingetrekener Provisor.
Name. Alter. Geburisort.
Zeugnisse.
5) Ort, woher er gekommen?
à) Wenn innerhalb des durch die Gesetze bestimmen elnjöbrigen Aufentbaltes des
Drooisors Iin einer Schule aus irgend elnem gültlgen Grunde eine Veränderung gewünscht
werden sollte, so kann dies nur nach erstattetem Dekanatamtlichem Bericht und erhaltener
Genehmigung des Kbnigl. Ober-Conflstorlums geschehen. .
5) Am Emnde jeden Monats haben die Dekane dle in ibrer Dibrese befindlichen un-
engestellten Provisoren, nebst der Ursache, warum sle nicht angestellt sind, so wie
6) elle 3 Monate die in der Dibrese noch unbesetzt gebliebenen Proolsorate nebst der
damit verbondenen Schülerzahl, dem daven abbangerden Einkommen und den Bedürf-
nissen der Schule in Hiusicht des zu wählenden Subjecks, dem Kholgl. Ober-Constistorium
-aonzuzelgen.
Die von den Königl. Drkanat-Aen#ern einzusendenden Verzeichnisse der Besoldungen der deutschen
Schallehrer betr. d. M. 18. Aug. 1812.
Da die berells elngekommenen Wexzeichulsse der Besoldungen der deutschen Schul-
Lebrer, der kärzlich gegebenen Instruktlon ungeachtet, fehr unglelchanlg ausgefallen
sind, se wlrd sämtlichen Khnigl. Dekangt-Aemtern Moachricht gegeben, daß ##hnen zur