Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1812. (7)

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Die Amks-VWerhältnisse des Cameralverwalters zu Bebenhausen betrr- 
Se. Königl. Maj. baben unterm #4. dleses allergnädigst zu befehlen geruhr, daß 
der Cameraloerwalter za Bebenhausen in Abslcht auf dle Orts-Polizel in denselben Ver- 
bältnissen, wie der zu Freudentbal stehen, die Behandlung der Conseriptions-Geschäfte aber 
dem Oberamt Tübingen verbleiben solle; welches hlemit zu allgemelner Nachachtung be- 
kannt gemacht wird. Siuttg. den 345. Sept. 1812. 
Mlnlsterlum des Innern. 
Oekret Königl. Ober-Finanz-Kammer, Sektion der Steuern, den Einfuhr- Zol 
von fremdem Leder betr. d. d. 29. Sept. 1812. 
Da Se. Khaigl. Moj. durch eln allerhöchstes Decret vom 9. dleses allergnädigst 
tesololrti haben, daß der bisherige Zoll-Aosatz für die Elnfuhr des gegerbten, aber niche 
welter verarbelteten Schuster- Roth- und Welbgerber-, auch Sattler= beders von 3: kr. 
anf### fl. 8 kr. per Centner, sodann für dle Einfuhr der Fabrikatc doraus von: fl. 3 ke. 
auf 4 fl. 16 kr. per Centner erhlöt werden sell; so wird dlese allerbbchste Verordnung hler- 
mmt zur allgemeinen Nachechtung bekannt gemecht. Stuttg. den #9. Sept. 3#18# 
Auf besondern allerhhchsten Befehl. « 
Heilmittel gegen die Wirkungen der Tollbeert. 
Da in elnigen neuern Fällen bei Klndern welche Tollberre genossen batten, und 
schen in wirkliche Tobsucht verfallen waren, kalle Umschläge auf den Kopf mittelst 
bLelntücher in elne Mischung von glelchen Thellen kalten Wossers und Eßig oft einge- 
taucht; sehr erwünschte Wirkungen geleistet, und zu Rettung dieser Kinder vleles belgetra- 
gen haben; se olrd das Publlkum hlerauf aufmerksam gemacht, um in abulichen Unglücks- 
fälen von dlesem Hellmitrel Gebrauch zu machen. Stuttgarr, den 35. Sept. 1812. 
Ken Sektion des Medirinal-Wesens. 
Warnung gegen den Einkauf der unächten Ungusturn-Rindt. 
Obnugeachtet der vlelen in pharmocevilschen Hand= und Zeit-Büäüchern gegebenen Be- 
lehrungen über den großen und bichstwichtigen Unterschled zwischen der chten westindischen, 
und der unächten ostindischen Angustura-Rinde hat man doch bei den neuern Apo- 
theken-Untersuchn#en dle unongenehme Erfahrung machen müssen, daß dlese Verschleden- 
beit nicht hlalänglich bekanm seye. Um daher jedem Nachtheil, der aus Mangel an er- 
ferderlicher Waaren Kenntalh emtstehen kbante, malichst vorzubeugen, werden hlemtt die 
Umierscheldungs-Merkmale der ächten und unächten Angustura-Rinde zur allgemelnen 
Kenntulß der Apotbeker gebracht, und es wird denselben bel hoher Verantwortlichkelt zur 
Pfticht gemache, ibren gegenwärtitzen Vorrath von Angustura-Rinde, so wle bei jedem 
folgenden Einkauf dle Waare genau zu prüfen, und alles unächte vem Gebreuch sorg= 
félllg zu entfernen.
	        
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