Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1812. (7)

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1) gedachter Korrectlonaͤr Talgel auf unbestimmte Zeit in das Zuchthaus zu Gottes- 
zell gebracht, und alle Jahr über dessen Benehmen Berlcht erstatter, sodann 
2) der Thorwarth Mutz zu Markgröningen, welcher den Flüchtling zur Mltternachts- 
zeit zum Stadtthor hinaus gelassen, mit 2 tägiger Incarreratlon, 
5) der Schulthel Hoeneß zu Erofingen, Reutlinger Oberamts, gegen welchen bel 
dleser Gelegenhelt eine Verfehlung in Rücksicht eines Gewehrs erheben worden, mit elner 
Geldstrafe von drei klelnen Frevlen, 
von den übrigen Schuldhaften aber, welche durch Beherbergung oder anderwir= 
tige Unterstützung des Entwichenen mehr oder weniger sich vergangen haben, 
4) der Schulmelster Frik zu Erpsingen mit vierwbchlger Thurnstrafe, — 
5) der Bauer Wendel Brlegel daselbst mit vlerwöchiger Festungsstrafe, 
6)) das Ehewelb des Briegel mit olerzehntägiger Thurnstrafe, 
7) der Bürger Joh. Adam Laupp, ven Derendingen, mit olerwöchlger Festungsstrafe, 
6) dessen Chewelb mit olertägiger Incarceration, 
9) der Schäfer Mayer zu Hirschau im Oberamt Rottenburg mit sechstägiger, und 
10) dessen Eheweib mit dreiigiger I'carceration belegt, endlich 
11) der selt dem 11. Nov. 1311: in Verhaft flaende Daglbhner Kittel, von Hle- 
schau, in dessen Hause Tasgel wieder beigefangen worden, statt der Strafe noch bis- 
zum :1. Jan. im Arrest behalten werden selle. f 
EowlrddlesesmlkdekBemerkungdffentllchbekanntgemqcht,daßdasinAnsebung 
desEntwlchenenselbstergangeneEkkenntnlßbereitsimNov.v.Jah-szumVollzug·"g-. 
bracht worden ist, die uͤbrigen neuerlich erfolgten Straf-Verfuͤgungen aber nunmehr durch 
die den Schuldhaften vorgesetzten Oberaͤmter werden vollstreckt werden. Der Bestrafung des 
Hausmeisters und des Krankenwärters lm Arbeltshause zu Markgröulugen, welche ssch bei 
bel der Talgelschen Entwelchung glelchfalls verfehlt haben, ist schon früher (Staatsblatt 
von 1811. Nr. 57) Erwähnung geschehen. Stuttg. den 20. Jan. 1317. 
Erkenntnisse des Königl. Ehe-Gerichts zu Tübingen- 
Den 15. Jan. 16 15 wurden geschieden: 
1) Johann Thomas Schulihelß, Burger und Mezger zu Denkendorf, Eßlinger Ober- 
amts, Kl., von Frlederlka Gottliebin, geb. Kang von da, Bekl. ex cap. quasi desert. un- 
ter Vergleichung der Kosten. 
2) Regina Schelble, geb. Restele von Weil im Schbnbuch, Böbblinger Oberamts Kl., 
von Johann Schelble, Cempagnie-Chirurgus bel dem Kku. inlen= Infanterle-Regiment 
Nr. 4. ans Weil im Schönbuch gebürtig, Bekl. ex cap. quasi desert. unter Verurthellung. 
des Beklegten in die Kosten. 
5) Wurde die Ehe zwischen Ursula Behringer, von Langenau, Alpeker Oberamts, 
geb. Gerstlauer, von Grtingen, desselben Oberamts, Kl., und Jakob Bbbringer, Bürger 
und Mäller zu Langenau, Bekl. er cap. impot. annullirt, unter Vergleichung der Kosten. 
Se. Königl. Maj. haben durch eln allerhbchstes Decret vom 17. Jan. 
9 den Second-Lieutenant Seiferheld vom Cavallerie, Regiment Nr. 5. Dragoner 
ronprinz 
den Premler-Lleutenant Remshard's vom Jäger-Batalllon Rr. 2. von Neufer, 
 
	        
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