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Von Durchfuhr-Einfuhr= 1 Ausfuhr=
Benennung der Waarer. jedem oll. —
U. itr. fl. Itr. fl. kr.
Streichkarten (Kartendistel) . Li Ctr. ILIä—
Streusand, gefärbter . . — — 301 2 —996
Strob . . . . .-1Fuder-.-30-5—«38
welches von den ins Ansland gekommenen Ze-
hend-Früchten, den Güter-Besitzern zurückgege- .
ben wird . — zolltceti«vllti-cc-,zollkkei-.
feinere Stroh= und Bastfabrikate . .·ttk. --Io 416-,(;
gemeine Strohwaaren . . IRoßlasi. —3t)-st 4....«6
Süßhpjz .- ,. . . tCtr. —Io-Z.-— 8
Süßbolzsaft . . , . — — 130 1 46
Sprup 4 . - -- - — — Bo 1 4 — H6
4.
Taback, Tabacksbläkter . .- .1Ctk. —30«-— 14
zubereitete Blaͤtter und Tabacksripp-Mehl — — 30 — 8
Zum Gedrauch zubereireter Rauch= und Schnupf-
Taback mit Einschluß der Carotten — — 6 — 16
Tapeten k 4 k . — — 80 — 6
Tauben « . . . IStück. — W — — 3
Terpentin . . . . 1Ctr. —zo- — 5.
Thee . . . e · — — 60 ⁊ —
Theer *s7s 4 . . . -- — 1301 — —8
Thierr, ausländische und seltene vierfüsige, lebendSäck. — 181 — — 8
8 · . « . . -tCtt. —Zo— — li6
T! mback " — — 30 — — 32
Fabrikate davon . — — S0 4 — 5½6
orf . Roßlast. — 13601 — — ½6
Trauben, gruͤne — — 1 — 1
— — — getrocknete 1 Ctr. — o 2 — 133
Träger, «
In der Regel haben dieselben ihre Waaren eben-
falls nach Artikeln, Gewicht und Maas, wie
der gegenwärtige Tarif bestimmr, zu verzollen;
weil aber dieß nicht immer geschehen kann, so
wird die Last eines Trägers ohne Ausnahme im
mer zu einem halben Centner angenom
men, und hiernach nach Beschaffenheit der Waa-
ven der Zoll berechnek. 1
Neben dem werden folgende Bestimmungen ge-
macht# :
EittctägekmitvennischtenKrämer-Waaren .
Cwovon sedoch Gold, Silber, Edelsteine, gusge » . ; -»
schlossen sind) . . .E 2 Verson. I — liꝛl 2 L —6.