Man dersteht sich zu den Beamten und Orts vorstebern, daß ste in dleser Gemößbeit
für die Bekannemachung der Gesetze und Verordnungen mit der mögllchsten Zuverläßslaken
jererzelt sorgen, und sich keine Vernachlässlgung dabel zu Schulden kommen lassen werden,
fär die man ste in vorkommenden Fällen verantworrlich machen, und nach Befund der
Umstände bestrafen würde. Sturtg. den 13. Nov. 1317.
Auf besondern Befehl. Mlnlsterlum des Innern.
An sämfliche Königl. Landvogteien. Die Einführung von Passanten-Listen unter den Thoren
sämtlicher an der Landstraße gelegenen Laudstädre betir.
Do bleber auf eine ordnungswldrige Welse unter den Tboren der an der Landstraße
geleaenen Landstaͤdte durchaus gar kelne Aufsicht auf die, dlese Städte aus-ein- oder durch-
passtrende Fremde statt gefunden hat, Se. Königl. Maj. aber dlesen polizeilichen Uebel-
stand für dle Zukunft abgestellt wissen wollen; so erhalten sämisiche Khnlgl. Landoogtelen
andurch den Befehl, ungescumt die Anordnung zu treffen, daß unter den verschtedenen
Thoren der in Ibrem Laaudoogtel = Bezirk befludlichen Landstädte eine angemessene Pollzel-
Wache aufgestellt, und von dleser dle eln= oder auspasstrende Fremden nach lhrem Namen,
Stand oder Charakter und dem Bestlmmungsort ihrer Reise befragt und aufgefordert wer-
den, sch in dile Dassanten-Listen, von denen die vorschriftmäßigen Formularlen den Küalgl.
Candoogkelen werden zugesandt werden, selbst elnzuschrelben. ·
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in die Poflanten Listen zu besorgen. Es haben sich jedoch die Kbnigl. Landvogteien wegen
dem Vollzug dieser allerhoͤchsten Anordnung mit den Konigl. Militair-Commandanten ins
Einsernehmen ju setzen, die Königl. Ober= und Unterbeamteo in jenen Landstädten aber
an#zuweisen, die Passanten= #bisten jedesmal mil der nächstabgehenden Post an das Köalgl.
Polizel = Ministerlum einzusenden. Stutig. den 3#u. Nov. 1312. )
KbnlgbPolizei-Ministerium-
Bestraftes Medikastritens.
Der Chirurgus Klelner, von Rusplingen, Oberamts Spalchingen, ist wegen Attentats
des Medlkastrirens zu elner sechstägigen, der Cblrurgus Ormer, von Wildderg, Oberawts
Magold, der Scharfrichter Sorg, von Mähkbousen, und die Agalhe Bauer, von Thalhelm,
beide Oberamts Ehlagen, wegen wirklich vollbrachten Vergehens des Medlkastrirens zu elner
achttägigen Incarrer#stion abwechselnd bei Wasser und Brod condemnirt worden. Stuttgart
den 19. Nov. 1813. Königl. Section des Medlelnal, Wesens.
Se. Khnlgl. Mo j. baben vermüge allerböchster Ordre vom 20. Mov.
die Premler-Lleutenants., Grafen v. Seckenderff, und o. Hayn ite taabt-
Capltalns bel der Garde zu Caß, ff, Hayn iten, zu Staabt-