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Emeuertes Verbot der unmittelbaren Eingaben an Se. Königl. Majestät um Lossprechung
von der Militärpflichtigkeit, 241.
Post-Verordnung. Die Retour= und Durchfahrts-Scheine der Hauderer betr. 380.
Verordnung. Die Veraccisrung des von Inländern an inländische Viehhändler verkauften und
von diesen ins Ausland führende Viehs betr. 247.
Kbnigl. Verordnung. Die Wechselverschreibungen unter der Firma mehrerer zu einer Handelsgesch
schaft verbundenen Associés betr. 240
Post-Verordnung. Das geschwidrige Husanmenpacken postmäßiger Effekten betr. 245.
Movember.
Verordunng. Die Berichte uͤber die Entweichung von Gefangenen, und über die diesfallsige Ver-
schuldung des Leamten, Gefangemwärters c. . betr. 2355.
Abänderung einer in den Statuten des Königl. großen Ordens vom goldenen Adler Art. ö. em-
halteuen Bestimmung, 279.
Kodnigl Verorduung. Die Verlegung der Keltern außerhalb der Stadt Sturtgart betr. s79.
Joll-Tarif für das Königreich Wörtkemberg, 257 ff. Beilage zu Nr. 47.
Verordnung. Die Verkündung der Gesetze und Verordnungen iln Allgemeinen betr.
Stuttgar. Polizei-Verordnung. Die Errichtung eines unter polizeilicher Aussicht sich aden Woh-
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Allerhöchste Erklärung des Gesetzes wegen Testrafung des * der Münzfälschung, 288.
Kdnigl. Verordnung. Die Frohupflichtigkeit der Juden betr. 283
General= Rescipt. Die Sestimmungen zu Vorbeugung und Entdeckung von Post-Defraudationen
betr. 29. ff.
Polizei- Verar#ng. Die Einführung von Passanten-Listen unter den Thoren saͤmtlicher an der
Landstrahe gelegenen Landstädte betr. 292.
Kbnigl. Verordnung. Die Anordnung einer eigenen Behörde zu Leitung des Landfuhrwesens und
des Land= und Amts-Votenwescus betr. 3ar8
December.
Kbnigl. Normal-Verordnung. Die Bestrafung der Münzverbrechen betr. 32 7.
Koͤnigl. Verordnung. Daß die Vorsteher der Jüdischen Gemeinden die Aiuigl. sokarde tragen
dürsen, 319.
Verordnung. #ee n- Uebergabe der Zucht= und Waisenhaus-Gefälle von dem einen Oberamt an das
andere betr
Koͤnigl. Verordnung. Die Beisitz- Receptions-Gebuͤhren betr. 321.
Nee Eintheilung der Commun-Rechnungs-Revisorate, 327.
Königl. Verordnung. Die herrschaftlichen Küfer und Kastenknechte betr. 336.
Königl. General-Verordnung. Die Ausbedang von Steuerbefreiungen und Nichtzulafsung direfall-
siger Entschädigungs-Gesuche betr. 3232.
Verordnung. Die Anzeige von Incarccrations-Strafen betr. 376.
Verordnung. Die Abstellung verschiedener Mängel in den Apotheken betr. ***“
Perordnung. Die Ausstellung von Vieh-Urkunden betr. 330
Königl. Verordnung. Die Bescheinigung der Post- Lafzeben betr. 33 o
Königl. Verordnung. Den Verkanf und die Jubereitung der sogen. Vlutreinigungs- Pillen ben.