Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1812. (7)

42 
Die von den Kon. Kassenbeamten an die Konigl. Hauptkassen zu versendende Geld-Pakete betr. 
Sämtlichen Kdn. Kassen-Beamten wird blemit aufgegeben, auf den durch dle Post 
an die Kbnlgl. Hauptkassen einsendenden Geld-Pakets, die Qualltät der Gelder, ob es 
nämlich Lieferungen von Cameral-Aemtern, Forst= und Hüttenkassen = oder Zoll-Accis= 
Umgeld-Tar-Stempel-Steuergelder rc. seyen, jedesmal zu bemerken, damit die Königl. 
Postämrer hieraus abnehmen können, ob solche dem Post = Porto unterworfen seyen, eder 
nicht. Stuttgart, den 9. Febr. 1317. Kdn. Flinanz-Mihnisterium. 
Deecret der General-Direction Königl. Tabaks-Regie; d. d. 4. Febr. 1612. 
Die Tabaks-Muster Hemder Reisenden betr. 
Da juwellen der Fall vorkommt, daß fremde Tabaks-Fabricanten oder ihre Commis 
größere Quauliäten von Tabak bei sich führen, als nach der Kön. General-Verordnung 
vom 36. Nov. 108 den Reisenden einzubringen erlaubt ist, und sich dann bei den Grenz- 
Zollämtern damit auszureden suchen, es seyen Muster, die sie entweder der Kin. Tabaks- 
Regie vorlegen, oder für den Gebrauch in andern auswärtigen Gegenden nur als tranfst- 
tirend mitnehmen wollen, hleraus aber allerlel Unterschlelfe und andere gesetzwidrige Hand= 
lungen entstehen kbönnen, se haben die Kon. Zollbeamten entweder solche Relsende dahln 
anzuhalten, daß sie von allem Tabak, den sle über dle gesetzliche Quantltät bei sich baben, 
den vorgeschriebenen Impost bezahlen, oder, sie haben lhnen den Tabak abzunehmen, um 
denselben soglelch an die Kön. Regie mit der uhthigen Nachricht einzusenden. 
Kann sich dann der Relsende bei der Kdnigl. Regie genügend darüber auswelsen, daß 
er den Tabak nur als Transiko-Gut mit sich führe, so wird daselbst für die Weiterversen- 
dunz solcher, für das Ausland bestlimmten Muster unter den nöthigen Vorsichts-Maß= 
regeln gesergt werden. 
Erkenntnisse des Königl. Ehe-Gerichrs zu Tübingen. 
Den 29. Jan. 1•8:14 wurden geschieden: 
1) Jung Jehann Schnaufer, Bürger und Bauer ju Malmöheim, Leonberger Ober- 
amts, Kl., von Helena, geb. Wohr, von Eltingen, desselben Oberamts, Bekl. ex cap. 
duasi desert. unter Verurthellung der Beklagten in die Kosten. 
2) Christoph Adam Rupff, Bürger und Fuhrmann zu Tübingen, Kl., von Elisabetha 
Barbara, geb. Hebsacker von da, Bekl. ex cap. quasi desert. unter Vergleichung der 
Kosten. 
D 5) Maria Agnes Käihlreuter, von Warmbronn, Leonberger Oberamts, geb. Schwelzer 
von da, Kl., von Johann Georg Khblreuter, des Bäcker-Handwerks, aus Dekenpfronn, 
Calwer Oberamts, gebürtig, der Zeit zu Temeswar im Bannat, Bekl. ex cap. bigamiae, 
unter Verurthellung des Beklagten in die Kosten. 
40 Margaretha Wagenblast, von Steinheim en der Murr, Marbacher Oberamts, geb. 
Holzwarth von Stiftsgrundhof, Baknanger Oberamts, Kl., von Gottlieb Wagenblast, des 
Bäcker-Handwerks, ven Stelnhelm an der Murr gebürtig, der Zeit zu Czenstochan im Her-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.