Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1812. (7)

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zoathum Warschau, Bekl., ex cap. bigamiae, unter Verurthellung des Bekl. in die 
Kosten. 
Den 5. Febr. 
) Eva Marla Zimmermann, von Bothnang, Stuttgarter Amts-Oberamts, geb. 
Roth von da, Kl., von Geerg Adam Zimmermann, Bürger und Welngärener zu Both- 
nang, Bekl. ex cap. quasi desert. unter Verglelchung der Kosten. 
1) Anna Maria Kied, von Weller, Schorndorfer Oberamts, geb. Eisenbraun von 
da, Kl., von Jehann Kies, Bürger und Bauern zu Weller, Bekl. ex cap. adulterü 
veri, unter Verurthellung des Beklagten In die Kosten. 
5) Christian Gottlieb Läsing, Bürger und Färbermeister zu Kirchheim unter Teck, 
Kl., von Eoe Rosino, geb. Klay, von Delzisau, Eßlinger Oberamts, Bekl. ex cap. quesi 
desert. unter Veruriheilung der Beklagten in die Kosten. 
Straf-Erkenntnisse des Königl. Criminal-Tribunals. 
Ad Mand. Sser. Reg. Maj. 
Am 7. Jan. d. J. wurde gegen Donat Mattes und Franiliska Klenle, von Rin- 
qulsbausen, Oberamts Tutelingen, wegen meuchelmorderlscher Todrtung der Ehefrau des 
Erstern erkannt, daß 
1) Inquisit Mattes zur Rlchtstätte geschleift, mit dem Rade von oben herab hluge- 
richtet, und seln Kdrper auf das Rad geflochten, 
1) Franzleka Kienle auf den Richtplaz geführt, dort mit dem Schwerdte vom Leben 
zum Tode gebracht, und ibr Kopf auf einen Pfahl gesteckt werden foll. 
Dlese Erkenntnisse find auch am 18. Jan. in der Landvogtel = Stadt Rottwell in der 
Maße vollzogen worden, daß die gegen Inqussst Mattes erkannte Strafe des Rads, zu- 
folge elnes demselben auf dem Richtplotze publicirten Begnadigungs-Decrets, in die des 
Schwerdts abgeändert, und derselbe somit wie seine Complicin, nach vorgängiger Hlnrich- 
tung der Lettern, mit dem Schwerdte vom Leben zum Tode gebracht worden ist 
Den k. Jan. wurde die zu Ulm verhaftete Magdalena Friz von da, wegen wleder- 
bolten Diebstahls, neben dem Ersatz der Kosten zu sechsmonatlicher Zuchthausstrafe in 
udwigsburg verurthellt und befohlen, daß ste nach der Erstehung in einem Zwangs-Ar- 
beltsbause auf unbestimmte Zelt verwahrt werden foll. 
Umterm 9. Jan. wurde der zu Nereshelm in Verhaft und Untersuchung gekommene 
Johann Caspar Landenberger, von Eblngen, wegen der gegen ihn erhobenen Betrügereien 
und Diebstahls-Vergehens, neben Ersatz der Kosten, mit einjähriger Zuchtbausstrafe in 
Gotteszell belegt und verordnet daß derselbe nuch deren Berfluß in einem Zwangs-Ar- 
beitshause bis zu erprobter Besserung verwahrt Werden soll. 
Eodem ist der zu Künzelsau verhaftete Frledrich Komerell von da, wegen verübten 
Diebstabdls, neben Ersatz der Kosten und des Schadens, zu sechsmonatlicher Festungs- 
strafe condemnirt und befohlen worden, daß Komerell nach deren Erstehung unter genaue 
polizelliche Aufsicht gesetzt werden soll.
	        
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