Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1812. (7)

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Straf= Erkenntnisse des Königl. Criminal-Tribunals. 
Ad Mand. S#cr. Reg. Maj. 
Der 1. Febr. wurde der zu. Münflugen in Verhaft und Untersuchung gezogene Vas- 
gant Johannes Huber, (vusgo Steken-Jakels Johannes) von Steinheim, Oberemts Hei- 
denbelm, wenen Dlebstabls und Theilnahme an einem Todschlag „ neben Ersatz der Kosten' 
und des Schadens, mit zoblfjähriger Zuchibeusstrafe in Gorteszell, belegt und zugleich, 
verordnet, dah derselbe nech erstandener Strafe In elnem Zwangsarbelishaus bis zu ers- 
probier Besserung verwahrt werden soll. 
kodem ist der zu Ellwangen verhaftete Georg#Frank'" von Leukersharsen', wegem 
verübten Diebstabls, neben dem Schadens = und Kosten-Ersatz zu elner sechsmonatli- 
chen Zuchthausstrafe in Göttesjell condemnirt worden. « 
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setzenwleduholtenDiebstabls,nein-Eisesdek-KvstiusanddrssSchadens,,wirksame-- 
natlicher Festungsarbeit belegt worden. « 
Uatckm:18..F·ebk-..wukde·gegendie-III-Tenness-wegen-Diebstäbll-und"Istsch«ungens 
verhaftete Raphael Enderle und dessen Ebewelb erkannt, daß der Inquislt Enderle, neben 
Ersatz des Schadens, so wle seiner Arrest= und #tel der Unrersuchungskosten zu fänfjähri- 
ger und dessen Ebewelb, neben Erstatrung ihrer Arrest= und des Rests der Untersuchungs-= 
Kosten, zu Eisjäbriger-Zuchthauestrafe condemulet, und nach erstandener Strafe, ersterer 
bis zu selner Besserung in eln Zwangsarbeltshaus- gebracht#, letztere aber aus dem Kb#g- 
reich verwlesen werden soll. 
Kodem ist. der zu Rottenburg verbaftete Idsepb Kreidler vomw Salzstätten, wegen 
troßen und quallfieirten Diebstahls, neden Ersatz der Kosten und des Schadens, zu drei- 
jährlger Zuchthausstrafe verurtheilt worden. 
Unterm :2. Febr. wurden gegen die zu Rledlingen in Verhaft und Untersächung ge- 
kommene Johann Haupt und Consorten folgende Strafen erkannt 2. 
1) Jobann Haupt, von Schneckenbofen# wurde wegen seines Jauner= bebens, der von 
lhm verübten Räuberel#en, Diebstähle und Fälschungen nebem dem Ersatz der Kosten und 
des Schadens zu einer fünf und zwanzigjährigen Zuchthausstrafe in Gotteszell verurtheilt, 
und soll derselbe, nach erstandener: Strafe##dies- vitae im elnem Zwangsarbellshaus ver- 
wahrt werden. . · 
2) Die Franziska Luz aus Kirchhelm im Rles' wurde wegen Cöncubinats u. Tbeil- 
nabhme an Diebstäaͤhlen, neben Erslattung der Kosten, zu Elnjähriger Zuchthausstrafe in 
Ludoigeburg mie dem Anhang condemnire, daß. dleselbe nach deren Ablauf Iin einem: 
Zwangs-Atbelrebause bis zu erprobter: Besserung= untergebracht werden foll-. 
5) Mau#dlas Blersch, Bestinder zu Wernthal, Oberamts Riedlingen, 
4) Joseoh Haupt, von Stetten), Oberamts- Wlbliagen, fünd- wegen Beherbergung: 
von- Vaßanten und Erkaufung gestohlener, Waaren #, jeder mitt sechsmonatlichrre Festungs- 
arbelt belegt worden. 
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