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Straf= Erkenntnisse des Königl. Criminal-Tribunals.
Ad Mand. S#cr. Reg. Maj.
Der 1. Febr. wurde der zu. Münflugen in Verhaft und Untersuchung gezogene Vas-
gant Johannes Huber, (vusgo Steken-Jakels Johannes) von Steinheim, Oberemts Hei-
denbelm, wenen Dlebstabls und Theilnahme an einem Todschlag „ neben Ersatz der Kosten'
und des Schadens, mit zoblfjähriger Zuchibeusstrafe in Gorteszell, belegt und zugleich,
verordnet, dah derselbe nech erstandener Strafe In elnem Zwangsarbelishaus bis zu ers-
probier Besserung verwahrt werden soll.
kodem ist der zu Ellwangen verhaftete Georg#Frank'" von Leukersharsen', wegem
verübten Diebstabls, neben dem Schadens = und Kosten-Ersatz zu elner sechsmonatli-
chen Zuchthausstrafe in Göttesjell condemnirt worden. «
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setzenwleduholtenDiebstabls,nein-Eisesdek-KvstiusanddrssSchadens,,wirksame--
natlicher Festungsarbeit belegt worden. «
Uatckm:18..F·ebk-..wukde·gegendie-III-Tenness-wegen-Diebstäbll-und"Istsch«ungens
verhaftete Raphael Enderle und dessen Ebewelb erkannt, daß der Inquislt Enderle, neben
Ersatz des Schadens, so wle seiner Arrest= und #tel der Unrersuchungskosten zu fänfjähri-
ger und dessen Ebewelb, neben Erstatrung ihrer Arrest= und des Rests der Untersuchungs-=
Kosten, zu Eisjäbriger-Zuchthauestrafe condemulet, und nach erstandener Strafe, ersterer
bis zu selner Besserung in eln Zwangsarbeltshaus- gebracht#, letztere aber aus dem Kb#g-
reich verwlesen werden soll.
Kodem ist. der zu Rottenburg verbaftete Idsepb Kreidler vomw Salzstätten, wegen
troßen und quallfieirten Diebstahls, neden Ersatz der Kosten und des Schadens, zu drei-
jährlger Zuchthausstrafe verurtheilt worden.
Unterm :2. Febr. wurden gegen die zu Rledlingen in Verhaft und Untersächung ge-
kommene Johann Haupt und Consorten folgende Strafen erkannt 2.
1) Jobann Haupt, von Schneckenbofen# wurde wegen seines Jauner= bebens, der von
lhm verübten Räuberel#en, Diebstähle und Fälschungen nebem dem Ersatz der Kosten und
des Schadens zu einer fünf und zwanzigjährigen Zuchthausstrafe in Gotteszell verurtheilt,
und soll derselbe, nach erstandener: Strafe##dies- vitae im elnem Zwangsarbellshaus ver-
wahrt werden. . ·
2) Die Franziska Luz aus Kirchhelm im Rles' wurde wegen Cöncubinats u. Tbeil-
nabhme an Diebstäaͤhlen, neben Erslattung der Kosten, zu Elnjähriger Zuchthausstrafe in
Ludoigeburg mie dem Anhang condemnire, daß. dleselbe nach deren Ablauf Iin einem:
Zwangs-Atbelrebause bis zu erprobter: Besserung= untergebracht werden foll-.
5) Mau#dlas Blersch, Bestinder zu Wernthal, Oberamts Riedlingen,
4) Joseoh Haupt, von Stetten), Oberamts- Wlbliagen, fünd- wegen Beherbergung:
von- Vaßanten und Erkaufung gestohlener, Waaren #, jeder mitt sechsmonatlichrre Festungs-
arbelt belegt worden.
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