Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1812. (7)

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Königlich-Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
  
Samstag, 16. April. 
Besiimmung des Reluitions= Geldes für solche Conscriptionepflichtige Juden, welchen wegen Verfch= 
lung gegen die Conscriptions-Gesetze eine Capitulations-Zeit-Erhöhung zuerkannt wird. 
Nach allerhöchster Entscheidung Seiner Kdnigl. Majestät soll in Fällen, woa 
Conseriptionspfiichtigen Juden wegen Verfehlung gegen die Consersptions-= Gesetze eine Er- 
bbhung der gewkbulichen Caritulatlons= Zei#t zuerkannt wird, für jedes Jahr Capltula-- 
tions-Zelt Erhthung dem in der Conseriptions-Ordrung von 1809 bestimmten Relustlons= 
geld ven Vierhundert Gulden die Summe von Fünfzig Galden zugelegt und in Künigl. 
General-Kriegs= Casse berahlt werden, welche# hlemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht 
wird. Stutig. den 1. April 1812. 
Jusilz-Section des Koͤnigl. Kriegs-Departements. 
Decret Königl. Finanz-Depart., Section der Sreuern, an sämtliche Ober und 
Cameral-Aemter die Abgabe der Accise-Zeichen an die Aceisepftichligen detreff. 
d. d. 15. April 1312. 
Da von manchen Zell= und Acelse= Beamten die den Zoll= und Accisepflichtlgen 
für ihre bezahlte Schuldiakelt abzugebende Zeichen nicht immer vollsiändig und dfters 
gar nicht verabfolgt werden, zu dlesem gesetzwidrigen Versahren aber die Zoll= und 
Aerllepflichiigen selbst dadurch Veranlassung geben, daß sie für eine vollsiändige Beschei- 
nigung der von ihnen be ablten Gebühren wittelst der Zoll= und Accisezeichen zu unbe- 
kümmert sind: so werden hlemit die in der Zoll-Ordnung ß. 10. und :: nd in der 
Accise-Ordnung F. v: und Herunter er heilten Verschriften wiederholt, und dle Ober- 
und Cameral-B-amte angewicsen, den Zoll= und Accise Einbringern sowehl, als allen 
lPren Amts-Untergebenen jene gesetzliche Anordnungen aufs neue nachdrücklichst einzu- 
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