Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

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reiche erklaͤrt. Da aber die End-Resultate dieses Congresses nicht so schnell, als Wir 
in Beziehung auf sene Absscht gewünscht hätren) herbeygerührt werden konnten: so sinden 
Wir Uns bewogen Unserm Volke diese ihm bestummte Wohlthat nun nicht langer 
vorzuenthalten, und dadurch offentuch zu beweisen, daß nicht eine aussere Rothwendigkeit 
#oPdHgr eine gegen Andere eingegangene Verbindlichkeic, sondern blos die feste lleberzeugung 
von dem Bedurfanlle einer angemessenen ständuchen Verfassung für das wesentliche In- 
teresse des Staars, und der Wunsch Uns geleiter haben, auch hiedurch nach 17 lürmi- 
fchen Jahren, in welchen die Vorsehung Ums und Unfser Reich erhalten hat, das Glück 
Unsers Welkes für kunftige Generarionen dauerhaft zu begründen. 
Wir haben zu dem Ende die Grundzüge einer solchen Verfassung, worin die Zu- 
sammensetzung der Stände, der ihnen zukommende Ancheil an der Gesetzgebung und der 
Bestearung, das Recht ihre Bicten und Wunsche vor dem Throne niederzulegen, so wie 
augemeine und wesenrliche Rechte und Verpflichrungen der Unterthanen bestim.n#r werden, 
entworfen, und eive Commisson von Sraatsdfenern aus verschiedenen Classen der Ra- 
tion, verschirden nach Scand, Ames= Verhältni#ssen, Religions" Bekenntniß und Güter- 
Bens, mit dem Auftrage niedergeseßt, das Ganze nach seiner hohen Wichrigkeic in die 
sor Qalurgste Berathung zu ziehen) und den hienach reiflich ausgearbeiteten Entu urf einer 
Deprasentativ- Verfassung fuͤr das Reich Uns zur Genehmigung vorzulegen. 
Die von Uns sanctionirte Verfassungs-Urkunde werden Wir sodann der ständi, 
schen Reprdsentation) welche Wir auf den 13. März dieses Jahrs hier zu versammeln 
gedenken, übergeben, sie beschwören und in volle Ausübung setzen lassen. 
Es gereicht Uns zur wahren landesvätexlichen Freude, diese Unsere Gesimung 
und feste Willensmeinung Unsern lieben und getreuen Unterthanen hiedurch zu verkün 
den., indem Wir Uns versschert halten, daß sie in diesen Anordnungen und Einrichtun- 
gen den prechendsten Beweis Unserer unermüdeten Fürsorge für ihr dauerndes Gtück 
erkennen, und auch künftig ihre unter allen Veränderungen der Zeit unverrükte Treue 
und Anhöänglichkeit an Uns und Unser Regenten Haus bewähren werden. 
Gegebrn unter Unsereer höchsteigenhändigen Unterschrift und beygedruktem Königli- 
chen Instesel in Unserer Königlichen Residenz zu Sturtgart, den 11. Jannar im Jahre 
Christi Sintansend Achthundert und Fünfzehn, Un serer Königlichen Regierung im Zehnten. 
(L S.) Friderich. 
Der Minister des Innern, 
Staats- und Conferenz- Minister, 
Graf v. Reischach. 
Ad Mand. Sacr. Reg. Mai propr. 
Minister, Staats= Secretair, 
Treyherr v. Vellnagel.
	        
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