Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

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Mechte,  Erkennenige  des  Kän.  Ober,  Justip,  Colleglams.

1)  Die  Appellations=  Sache  von  Göppingen  zwischen  Isaak  Ottenheimer  zu  Jebenhausen,
  Bekl.  Anten,  und  Ludwig  Heinrich  Lisenlohr)  Kaufmann  in  Schorndorf,)  Kl.
Aten)  eine  Sch  #forderung  betr.)  wurde  wegen  Mangels  einer  gegründeren  Beschw.##de
per  Rescripturn  verworfen.  Sturtg.  den  7.  Dee.  1814.

2)  Die  Upvpellarions=  Sache  von.  Besigheim  zwischen  dem  Stedtgericht  zu  Wein-Herg,
  als  dortrgem  Communvorsteher  und  Uoministrator  der  Stadtkasse  Anten,  sodann
dem  àAl.  Dobelmann,  Stadrfarrer  in  Beilstein  Aren,  eine  hypotherarische  Schuldforderung
  derreffend,  wurde  wegen  Mangels  einer  gegründeten  Beschwerde  per  Kelcriprum  verworfen.
  Ibid.  eod.  «

3)DieIlppcllstionsiSachevonUanzwifchendemKaufamnnGabrielDaoidLam
gensee  daselbst,  Kl.  Aten,  und  dem  Fuhrmann  Johann  Martin  Baier  von  da,  Beklagt.
Ance,  die  von  lezterem  gegen  die  Verwerfuung  seines  Restitutions-Gesuches  intecponirte
Apoellation  betr.,  wurde  wegen  versaͤumter  Aeten-Einlegung  von  Amtswegen  pri  Rescript.
verworfen,  wodurch  zugleich  ·

4)  die  von  Langensee  gegen  das  der  Baierschen  Appellation  deferirende  Decret  des
Oberamtsgerichts  eingelegte  Berufung  ihre  Erledigung  erhalten  hat.  Stuttgart,  den
13.  Der.  1814.

Scraf,  Erkenntuisse  des  Königl.  Criminal,  Tribunals.
Ad  Mand.  Sacr.  Reg.  Maj.  "

Amt.Dee.istberzuAltdorfverhafketeMatthias’"Thu1-nervonStrich,Ober-oth-Ravensburg,
  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersatz  aller  Kosten,  zu  sechsmonatlicher
  Festungsarbeit  verurtheilt  worden.

en  5.  Dec.  wurde  der  zu  Ellwangen  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
Franz  Philipp  Seeger  von  Gündelhard,  Oberamts  Crailsheim,  wegen  wiederholten  Diebstahls,
  neben  dem  Ecsaßtz  aller  Kosten  mit  anderthalbjähriger  Festungsarbeit  belegt.

Unter  dem  12.  Derc.  ist  der  zu  Heilbronn  verhaftete  Jakob  Hôpfer  von  Willsbach
Oberamts  Weinsberg,  wegen  Widersezlichkeit  gegen  die  Obrigkeit,  zu  neunmonatlicher
Zuchthaußstrafe  und  zu  Bezahlung  sämtlicher  Kosten  condemnirt  worden.

Kodem  wurde  der  zu  Leutkirch,  wegen  wiederholter  Wilderei,  in  Verhaft  und  Untersuchung
  gekommene  Joseph  Högerle  von  Heimertingen,  im  Königreich  Baiern)  mit
neunmonarlicher  Festungsarbeit  bestcaft,  und  rücksichtlich  der  Conffsraeion  des  Gewebrs
und  des  Kosten-Ersazes,  so  wie  der  nachherigen  Verweisung  des  Inquissten  aus  den  Kö,
migl.  Staaten  das  ESrforderliche  verfügt.

Am  17.  Dec.  ist  der  zu  Ulm  verhaftete  Joseph  Schmuz  von  Stetten,  Oberamts
Wiblingen,  wegen  wiederholeen  Diebstahls,  neben  dem  Ersaß  aller  Kosten  zu  achemonatlicher
  Festungsarbeit  und  nachheriger  Reclusson  in  ein  Arbeitshauß  bis  zuakerprobter  Beskerung
  verurtheilt  worden.