Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

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uUebersicht. 
—.—— 
1.) Landstaͤndische Verfassung. 
1.) Von den Mitgliedern der ständischen Reprdsentation f. 1. 
#a.) nähere Bestimmung des Wiril = Stimmrechts, und der Auskbung desselben & 2 — 6. 
b.) von den gewählten Repräsentanten §. — 15. 
2.) Von den allgemeinen StändeVersammlungen: 
3.5 
4.) 
a.) von der Einberufung der Laudstände #&. 14. 
b.) #egitimation derselben K. 15. 
c.) von den Präsidenten, den Vice-Präsfidenten, Osfficialen und der niedern Dlenerschaft 
der Landstände §. 16 — 10. 
.) von der Collegial= Verfassung der versammelten Stände g. 20 — 28. 
·.) von den Verhöälmmissen d Stände-Bersammlung zu den Kbuigl. Stellen und anderen 
Behdrden §. 20 — 
4.) von den Gegenständen . landständischen Verhandlungen. 
)) Anträge des Khnigs §. 32. 
4.)) Ausübung der — Rechte &#. 33. 
#A##.) Muüwirkung bei der Besteurung 8. 34. 
.) Mitwirkung bei der Gesetzgebung §. 36. 
et.) Petitions= Recht F. 56. 
dd.) Anklage Königl. Staats-Beamten 7. 3. 
K.) von der Vertagung, Emtlassung oder Ausfibsung der Stände= Versammlung §. 56. 
Von den Ausschuß= Versammlungen: 
ge .) von der Zusammenkunft des Ausschusses und den Mitgliedern desselben & 39. 
h.) von dem Vice-Präfidenten §. 40. 
e#.) von der Wahl der Ausschuß= Mitglieder §. 41. 
d.) von den Verhandlungen des versammelten Ausschusses g. 42 — 45. 
e.) Verhältnisse des Ausschusses gegen die allgemeine Stände-Versammlung §. 44 — 45. 
Vonl den perfönlichen Vorrechten der ständischen Repräsentanten #. 46. 
5.) Von den Kosten der Stände= Versammlungen und Uusschuß-Convente h. 47. 
II.) Allgemeine Bestimmungen in Beziehung auf die Verfassung des 
Königreichs und die Rechte und Verbindlichkeiten der Königlichen 
Unterthanen #(. 48 — 66. 
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