Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

Nro.  18.  18315.  141

Königlich:  Württembergische:

Staats=  und  Regierungs-Bloakt.

Samstag,  1.  April.

 

 

Rechts-Erkenntaisse  des  Kön.  Ober-Justiz-Cellegrums.

1)  In  der  Appellations,  Sache  von  Tübingen  zwischen  Königl.  Ober,  Finanz=  Kam,
mer,  Section  der  Krondomainen)  Kl.  Antin)  und  dem  Cameralverwalter  Bekh  zu  Fri
dericshafen,  Bekl.  Aten,  den  Ersaz  verloren  gegangener  Staatsgelder  betreffend,  wurde
die  Urchel  erster  Instanz  reformirt,  und  Bekl.  Appellat  zum  Ersatz  der  eingeklagten
95%  f.  und  Verzugszinse  unter  Vorbehalt  eines  Beweises  wegen  eines  Theils  der  Haupt,
Summe  verurtheilt.  Seuttg.  den  a7.  Febr.#1  815.

2)  Die  Appellations=  Sache  von  Aalen  zwischen  Michael  Widmann  von  Himmlingen,
  Kl.  Anten  und  der  Caspar  Mezqgerischen  Debirmasse  zu  Abtsgmund,  Bekl.  Aten,
Präclusion  im  Conaurs  betreffend)  wurde  reformondo  lententian  a  qua,  durch  Ordination
erledigt.  Stuteg,  den  1.  Merz  1815.

3)  In  Restitutionssachen  zwischen  dem  Königl.  Departement  der  Finanzen,  Sertion
der  Krondomainen)  Bekl.  wo  Intin  und  dem  Substicuten  Wilhelm  Frirdrich  Sigel
zu  Biberach,  Kl.  modo  Jaten,  Dicktenforderung  betreffend,  wurde  es  des  eingewendeten
Restitutionsgesuches  ungeachtet  bei  der  unterm  29.  Sept.  1  812.  eröffneten  Urchel  belassen.
Stuctg.  den  3.  Merz  1815.

 

Stuttgart,  den  27.  Merz  1815.  Se.  KönigL  Masestét  haben  heute  die  hiesige
Königliche  Waisen,  Erziehungs,  Anstalt  mit  dem  allerhuldreichsten  Geschenke  von  dreihundert
  Gulden  begluckt.  Den  ehrerbietigsten  Dank  bringen  dafür  vor  den  erbabe,
nen  Thron  des  Wohlthäters  der  Waisen.  Die  Vorsteher  des  Königl  Waisenhauses.

Eßlingen.  Dem  hiessgen  Burger  Martin  Landenberger,  dessen  Wohnung  in  voriger
  Woche  bei  dem  entstandenen  Feuer,  Larmen  stark  beschädigt  worden,  geruhten  Se.
Königl.  Majestät  ein  Geschenk  von  110  fl.  zukommen  zu  lassen.  Mit  gerührtestem