Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

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Dank und mit segnenden Gefühlen für den zur Unterstüßung der Verunglükten immer 
eilenden hohen Seber, empfieng Landenberger dieses Königliche Geschenk. Den 26. Mers 
1315. Koͤn. Oberamt. 
  
Nach eingekommenen Todesscheinen sind nachbemerkte Königl. Württembergische Sol- 
daten) bei denen die Geburtsorte und Regimenrer theils gar nicht, theils unrichrig an- 
egeben sind, während des Feldzugs von 1814 in dem Kaiserlich Oestreichischen Haupt, 
Fan Soical zu Mömpelgard gestorben, und zwar: 
1) Soldat Franz Sch windel. 
2) Soldat Stephan Schödler aus Vangen) vom Land= Regiment Nr. 4, ab J. 
alt) katbolisch, ledig, ohne Profession. 
3) Soldat Jakob Datelmayer vom Land-Bataillon Nr. 3), 26 J. alt, katho- 
lisch, ledig, ohne Profession. 
4) Soldat Ulrich Hirth aus Aeser, vom Land, Regiment Prinz Hohenlohe, 4te 
Compagnie) 20 J. alt) katholisch, ledig, ohne Profession. 
5) Soldat Johann Georg Tenser,) aus Ehendach, vom Infant. Regiment Nr. 4, 
25 J. alt, katholisch, verheirathet, seiner Profession ein Zimmermann. 
6) Soldat Mathias Föderer aus Stutegart, 20 J. alt, evangelisch, ledig) sei- 
ner Prefession ei Buchdruker. 
7) Tambour Johann Fried aue Uncerberingen, vom Land-Regiment Nr. 4. 18 J. 
alt) katholisch, ledig, ohne Professson. 
Welches hierdurch zu dem Ende öffentlich bekanne gemacht wird, damit diesenigen, wel- 
che dabei interessirt sind") sich an die Justiz= Section des Königl. Kriegs= Departements 
unter Beibringung der geeigneten Beweis= Documente um Ausfolge der Todesscheine 
wenden mögen. Stuttgarc, den 3z. Merz 1815. . 
Justiz-Seetion des Koͤnigl. Kriegs-Departements. 
  
Stuttgart. Die Koͤnigl. Reichs-General-Ober-Pest-Direction ist gesonnen, die 
pro 1815. neu anzuschaffende Post-Livreen, bestehend in 190 Stuͤk Jacken, 3#8 Stük 
Oberroͤcken und 190 Stuͤk Hüthen in Abstreich fertigen und anschaffen zu lassen, worzu 
blos das erforderliche gelbe, rothe und schwarze Tuch abgegeben wird) die Zugehörden 
aber nebst den Hüthen von den Entreprenneurs beigeschaft werden müssen. Zu dieser Ver- 
handlung wird Montag der 3. April d. J. ausgesezt" an welchem Tag diesenige Meister 
der Schneider= und Huthmacher= Junft, oder auch andere zu dieser Entreprise Lusttragen- 
de Personen Vormittags 9 Uhr in dem Königl. Ober, Post-Gebude üch einfinden, das 
weitere vernehmen, auch die Probstücke daselbst besichtigen können, wobei noch angefüge 
wird, daß die Verleihung im Ganzen oder Parchienweise) je nachdem ssch Liebhaber dar- 
zu sinden, geschehen werde, auch daß diesenigen) welchen der Akkord nach erfolgter Ra- 
biflcation zugeschlagen wird, für die Unternehmung cavent und zu einer angemessenen 
Eaution genugsam gefaßt seyn müssen. Den r8. Merz r815. ç 
Die hierzu gnädigst beauftragte Post= Livree, Commission.
	        
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