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die erledigte Unterfoͤrsters-Stelle zu Unteraspach, in der Vellberger Huth, Crailshei-
iner Oberforsts, dem bisherigen Ruͤdenknecht Fischer, endli · »
vermeg allerhöchster Refolurion vom 37. April das erledigte Ober-Acciseame im Cs,
meral, Distrikr Blaubeuren, dem Cameralamts-Substituren Luz in Shingen zu übertragen.
Se. Königl. Mas. haben allergnädigst geruhr, vermög allerhöchsten Rescripts vom
20. April die erledigte Pfarrei Oberurbach, Dicese Schorndop, dem Sub-Diaconus,
Präcepror M. Wurster in Göppingen zu übertragen) ·
demsur,ekledigteskatholischen-PfandundSchloßkaplaneiHaltenbergstetten,-Ober-
amvtquerabconn nominirten Vikar Juvenal Simon die allerhoͤchste Bestätigung zu
erihei en? . . "
dem Schullehrer Zimmermann in Schalkstetten, Oberamts Seislingen, aus Ver-
anlassung seines Amrs- Jubildums, neben einem Gratial) die silberne Civil, Verdienst=
Vedaille zu verleihen, und ,"
vermög allerhöchsten Reseripts vom 2a. „April die erledigte Pfarrei Brenz, Diüöcrese
Hheidenheim, dem Pfarrer M. Hörner in Sybach, so wie
vermög allerhöchsten Reseripts vom à35. April die erledigte katholische Stadtpfarrei
Nunderkingen,) Oberamts Ehingen, dem Pfarrer Dr Christmann in Drackenstein, u.
die katholische Pfarrei Mühlhausen, Oberamts Tuktlingen, dem Pfarrer und Land,
Copitels= Cammerer Ziehler in Alt, Oberndorf, auch « -
vermdgallekhdchstenResckiptsvom26.Aprilvieerledigteskatholifche Pfarrei Hau-
4 Fn der Roth, Oberamts Gaildorf) dem Vikar Wehenmoaier in Böhmenkirch zu
ertragen. ·
Se. Königl. Mas. haben vermög allerhöchsten Decrets vom 12. d. Mon. dem
kedigen Christtan Friedrich Adolph von Baknang wegen der mit vieler Entschlossenheit
bewirkten Lebensrertung eines in den Murrfluß gefallenen 3 )ährigen Kindes die silbernt
Cwil= Verdienst= Medallle zu ertheilen allergnädigst geruhr; welches hiemit öffentlich be-
kanne gemacht wird. Baknang, den 14. Mril 1875. Kön. Oberamt.
Von einem Capical à 50# fl. das der ehemalige Kirchenräthliche Holz-Mahazins-
Verwalter * Kammerrath Bilfinger, im Jahr 1797. dem vormaligen Kirchearath, zij
5 pro Cent, auf den 21. Maͤrz verzinslich angeliehen hat, ist die Obligation verlohren
gegangen; es wird daher der etwaige Besitzer dieser Obligation hiemit aufgefordert, sol-
de in einer Frist von 3 Monaten bei der Königl. General, Stoars= Schulden, Jahlungs-
Kasse allhier vorzuzeigen, und seine allenfallsige Ansprüche darauf zu erweisen, indem.
nach Versluß dieses Termins die Obligation als ungültig angesehen, und keine Ruͤcksicht
mehr darauf genommen werden wird. Stuttgart, den 11. Äprii 18315. ·
· Koͤnigl. General-Staats-Schuldenzahlungs-Kaße.
Stuttgart. Saͤmtliche Koͤnigl. Landvogteien, Oberaͤmter und Polizei-Stellen
nerden andurch aufgefordert, auf den hierunter naͤher bezeichneten Flüchtling furgfättigst
z# fahnden, ihn auf Betretect handvest zu machen) und an das Königl. Festungs= Com-