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sind, so werden hiemit diesenigen, welche bei dem Tode der genannten Individuen in-
teressirt sind, aufgefordert, sich mit den geeigneten Beweisen an die unterzeichnete Stelle
wegen Ausfolgung der Todesscheine zu wenden. Stuttg. bden 14. Jun. 1815.
Justiz= Sectiun des Kön. Kriegs-Departement.
udwigsburg. Zufolge allerhechsten Auftrags sollen die wegen nothwendiger Bergrößerung
des biesigen Armenhauses vorzunehmenden Bauardeiten an tüchtige Handwerksleute im Abstreich verak-
kordirt werden. Nach dem Ucberschlag berrägt dis Arbert der Maurer und Steinhaver 3531 fl. 15 kr.
s hl.; Plästerer 246 fl.; Zimmerleute 2123 fl. 47 kr. 3 hl.; Schreiner 629 fl. 30 kr. 3 hl.; Schlos=
#er 386 fl. 11 kr.; Glaser 302 fl. 15 kr.; Kupferschmid 24 fl., und der Hafner 15 fl. 6 kr. Zu der
bstreichs= Verbandlung ist Freitag der 25. Inm. v J. bestimmt, und es werden daher tüchtige Hand-
werksêleute, welche dazu kust haben, eingeladen, an diesem Tag Morgens 0 Uhr der VPerhandlung in
der Sustungs= Verwaltungs= Umtsliube allhier anzuwohnen, wo ihnen Riß und Ucberschläge werden
vorgelegt, und die wellere Bedingungen erbfnet werden. Ucbrigens wird kein Handwerksmann zum
„##bflreich zugelassen werden, der 8 nicht wegen seiner vollkommenen Tuͤchtigkeit durch ein Zeugniß
des Disiruͤts- Baumnieisters, und wegen seinem hinlaͤnglichen Vermdan durch ein Zeugnis der Orts-
Obi#gkeit ausweisen kaun. Den 7. Jun. 1615. du. Stiftungs- Verwaltung.
Sindelfingen. Bei birsig Kdnigl. Cameralverwaltung werden bis Donnerstag den 22. Jun.
l. J. Vormittags 9 Ubr 51 Centner Salpeter im öffentlichen Auffireich an den Meifibictenden verkauft
werden. Dies wird hiemit jedermäaniglich bekan#t gemacht. Deu 2. Mei 1615. K. Cameralamt.
Altshausen. Wegen geschebenen Nachgebots ist die kärglich vorgenommene Berpachtung des
berrschaftlichen Bräuhauses dahler nicht ranficirt worden. Es wird daber dasseibe samt der Branne-
weinbrennerei bis Dienstag den 27. Inn. nochmals zur Verkechung. kommen welches mit dem Anhan
bekannt gemacht wird, daß sich die Pachtliebbaber an ermeldrem Tag Vormittags 9 Uhr im Comkltas
amt dahier einzufinden haben. Die Bedingungen, unter welchen die Verpachtung ver sich gehr, kon-
nen täglich bei unterzeichneter Seelle eingesehen werden, indessen wird von solchen vorlänfig hier beige-
setzt, daß in das brei Bräuhaus die Bewohner von 24 Därfern, Weilern und Hbsen nebst 10 Wu-
then gebannt seien; daß ansebnliche Bran= und Keller-Grräthschaften mit in Pacht gegeben werden;
daß mir dem Bräuhaus-Pacht ein schbner Gürer-Genuß und beträchtliche. Nutzungen an Holz und
Stroh verknuͤpft seien; daß die Bestondzeit, welche an Lichtmeß 1816 anfängt, nach dem Wunsch der
Dachtliebhaber 9 oder mehrere Jahre dauern dürse; daß aber zur Pachtung Niemand werde zugelassen
werden, der sich nicht über sein Prddikat und Vermogen mit magistratischen oberamtlich Lesbegelden
— gehdrig auszuweißen vermbge, und eine Caution von 2000 bis 2200 fl. entweder in baarem
Seld oder liegenden Gründen stellen kbane. Den 22 Mai 1315. Kön. Cameralamt.
Boulonden, Mußberg, Steinenbronn, Stetten. Diese mit dem Zutrieb auf mebrere
Drts-Markungesn berechtigte, Schaafweiden ertragen: bei Bonladen 600, Mußberg 450, Stemen-
bronn 300, und Srteiten 150 Stücke, und sind bis auf Steinendronn mit den vöthigen Sctallungen
Festheo für Wohnung aber haben die Beständer zu sorgen. Zu Boulanden = Musberg wird dem
eständer der Pförch= Genuß von Martini bis Georgl#, bei den weitern Orten aber aufs ganze Jahr
überlassen. Die Verpachtung geschichet auf 3 Jahre von Martini an, und zwar die der Bonländer
Waide, Donnerstag den 22. Jun. auf dem Rathhause des Orts, der übrigen aber Mittwoch den 21.
Jun. auf dem Rathhause des Mittelorts Echterdingen, jedesmal Bormittags 10 Ubr. Die Liebhaber
wollen sich mit Meister= oder Concessions = Briefen, auch gerichtlichen Zeugoissen uͤber Prädikat und
Vermögen versehen, hiebei einfinden. Den 6. Mai 1615.
Steucramt der Landvogtei Schwarzwald, und Cameralamt Weil im Schbnbach.
Heideubelm. Das zur Königl. Cameral= Verwaltung gebbrige Stürzelhof-Gut, dessen Bestend
dle gegenwärtige Beständer nicht mehr auszuhalten im Stande sind, solle nach ergangenem allergn#dig=