Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

Die Beiberichte zu Bau-Concesstons Gesucken in Beziehung auf Serechtigktits- Holjz- 
Aagaken betcefsend- 
Die Königl. Ober- und Cameral-Beamce werden hiemit angewiesen, in den Bei- 
berichten zu Bau, Concessions, Gesuchen nach vorheriger Communication mit den Köntsl. 
Oberkorstämtern, sedesmal zu bemerken) ob und in wie fern die Gupplicanten eine G. 
rechagke#ts= Holz-Abgabe aue herrchaftlichen Waldungen anzusprechen haben, auch, wenn 
das Bauwesen auferhalb Etters aufgeführt wird, ob in Zan— und Jagdpolizeilicher Hin- 
sicht, kein Anstand dagegen vorwalte? Stuttg. den 4. Jaun. 1815. 
Kbnigl. Finanz-Ministerium. Graf v. Mandelsloh. 
Die Vikariats- Tabellen der evangel. Dekane bete. 
Da seit einiger Zeit die halbsährigen Vikariats, Tabellen zum Theil erst lange nach 
dem gesetzmässigen Termin, oder gar nicht an das Königl. Ober, Constktorium elageiencet 
worden sind, so werden hiemic die evangelische Dekane ernstlich erinnert, diese Tabellen, 
oder wenn kein Bicar in der Decesfe seyn Küce die Anzeige davon kuͤnftig unfehibar je— 
des mal innerhalb der ersten 8 Tage nach Georgii und Marcint einzuschicken) widrigen- 
falis sie dutch Expressen auf Kosten der Dekane werden abgeholt werden. Stuttg. den 
3. Jan. 1815. Königl. Ministerium der Geistlichen Angelegeuheiten. 
v. Jasmund. 
Reches, Erkenn#nitze des Kön. Ober, Jußztl„ Collegtums. 
) In Sachen erster Instanz zwischen Abraham Kohn, Kreisbarnas zu Markkerk- 
bach unfern An wach, Kl. und dem Königl. Kammerherrn, Directoc, Freiheren v. . 
mar allhier, Bekl. Schuldfordecungen betreffend, wurde dem Letztern die Bezahlung Crr 
eingeklagten Schuld nebst Zinben auferlegt. Stuttg. den 2. Dec. 1814. 
2) Auf erhobene Wechselklage des Confulenten D. Fezer dahier wider den Ober- 
Pottrath Halbeesta#t in Um, warde Leßkerer zu Bezahlung der gegen ihn eingekiagten 
W#chseiforderung nebst Ziußen für schuldig erkannt. lb#d. cod. 
3) In der Appellacions-Sache von Heilbronn zwischen Georg Spröhnle zu TLhai, 
heim, Kl. Anten, uno Fetedrich keidig zu Ilsfeld, Bekl. Aten, einen Kaufsvertrag be# 
treffend, wurde die eingekzagre Appellation wegen Mangels einer Beschwerde verworfen. 
Stuttg. den 3. Dec. 1814. 
4) In Sachen erster Instanz zwischen Georg Friedrich Schwäble zu Bernek, Kl., 
und den Freiberrl. von Güscunguchen Erben, Bekl.) Zurukforderung einer Caution berr., 
wurde auf Abschwöhrung eines fupplecortschen Eides erkannt. lb. co.Z 
5) In dei Appellations- Sache von St#tegare zwischen Kön. Reichs, General, Ober, 
Pestdireec#on 2. An.i an einem,) und dem Ehmstoph Friedrich Hilsenbe Taglöhner da, 
hler, nedst dessen Shewelb, Ehrestiana Regina, geb. Baumann cum curat. leg. Bekl. Ate
	        
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