Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

ducten, sodann dem Herrn Fürsten von Hohenlohe= Bartenstein, Jartberg, Bekl. Appella- 
ten, Producenten, eine Jinsen= Forderung betr., wird, nach geführtem Bewets die Urehel 
voriger Instanz theils zur Verurtheilung des Beklagren abgeandert, theils bestätigt. Ib. eod. 
4) In der Appellations, Sache von dem Königl. Ober-Justiz, Collegium, zwischen 
der Marie Madgalene Zeh in Ludwigsburg, Klägerin, Implorantin, Appellantin, und dem 
Rotgerber Kurz in Reuclingen, Namens seines verstorbenen Sohnes, Privat-Genug= 
— und Kinds, Erndhrung betreffend, wird die Appellation wegen Mangels an einer 
eschwerde durch Urthel verworfen. lbid. cod. 
Rechts-Erkenntnisse des Khn. Ober-Justiz-Colleglums. 
1) Die Appellations, Sache von dem Stadtgericht in Stuttgart zwischen den Ge 
brüdern Mäß zu Frankfurt am Main, Kl., Anten und Carl Frieorich Volz in Stutt— 
gart) jeze dessen Erben, Bekl. Aten) eine Regreßforderung betr.) wurde wegen Mangels 
#an einer gegründeten Beschwerde per Relcriptum von Amtswegen verworfen. Stuttgart, 
den 29. Sept. 1815. 
2) In der Rechtssache erster Instanz zwischen dem Handlungshause Schneidenbach! 
Kindervater und Comp. zu Ulm, Kl. und der Frau Gräfin Slise von Bifingen zu Heal 
bronn cunn enrat. Bekl. eine Schuldforderung betreff.) wurde die Frau Beklagtte von 
der gegen sie erhebenen Klage freigesprochen. Stuteg. den 30. Sept. 1815. 
3) Die Appellations, Sache von Herrenberg zwischen Johann Georg Hartmaier zu 
Göltstein) Bekl. Anten, und Jakob Burkhardt Kienzlen allda, Kl. Aten, eine Schulden“ 
losung betreffend, wurde wegen Mangels einer gegründeten Beschwerde vermittelst Re- 
scripts von Amtswegen verworfen. tuttg. den 2. Okt. 1815. 
4) Die Appellations-Sache von Mergentheim zwischen Johann Conrad Knorr von 
Nassau, Bekl. Antcen und dessen abgeschiedenem Eheweib, Maria Dorothca) geb. Ehr 
mann, Kl. Atin, Vermögens, Separation betreffend, wurde wegen Mangels einer gegrün" 
deten Belchwerde verworfen. Stuttg. den 7. Oft. 1975. 
  
Mie Beziehung auf die vorliegende General, Verordnungen, werden die dem Stutt- 
garter Waisenhauß zusetheilte Gefäll, Ober, Einbringereien, welche mit ihren Geld, Les 
ferungen auf Jakobi und Martini 1315. noch im Rükstand sind, hiedurch erinnert! in 
Unsehung der Geld= Einsendungen die gesezliche Vorschriften unverweilt in Erfüllung zu 
bringen, und die unterzeichnete Beamtung dießfalls klaglos zu stellen. Stuttgart, den 
30. Ofkt. 1815. Königl. Waisenhanß Beamtung. 
  
Se. Königl. Mas. haben vermög allerhöchster Resolution vom 30. Okt. das Ober- 
Umgelderamt in dem Cameral. Bezirk Murrhart, dem Ober, Aceiser Heinrich in Murr“ 
hart# und das Ober= Umgelderamt in dem Cameral, Bezirk Gaildorf dem Oberumgelder 
Reinhard is Lorch allergnddigst zu übertragen geruhé. 
Se. Königl. Maf. haben allergnäbigst geruhr, vermög alerhöchsten Reseripts vom
	        
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