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werden Montag em 16. Jannar 1545. Vermitfage 9 Utr roselbg öffenelich verkanst. Avswäreige
klebhaber haben sich mit amelichen — über ihre Julassigleit aus zuweiser. Den 7. Tic. 2614.
Lanvogtel. Steuertalh an der DOenau, und Cemmalemt Kaliglnu#tol.
Niedlingen. Aus der Schuldenmaße des hiesigen Bürgers und Lieglers Wcochar! Neegler
wird die städeische Erbleben = Zegelhürte jamt Haus und Gürir enweder ver aust, oden aan, mehrere
Jadre, je nachdem sich Leebbaber zeigen, verpachter werden. Die zu verkanfenre oder ver uchtende
Obsekte bestehen neben der Ziegelbürce= Gerechugkeit in einem 2 Kötigten Wehrhaus sem Scheuer
und Stallung unter eil # Dach, einer Zicgelhutte semt Hefraithe, unem Wuroegectlen beim Daus,
in dem wohlgebauten Juiegelofen können 200 Safl. Kalk, 4c0 Stük Slegelnem, und Jcoo S#tuk
Dachblatten eingelegt werden. Aus dem biesigen Stadt= Ercundruch werden sahrtich dic benelbigten
Steine gegen einen Brecherlohn von 1 fl. 20 kr. per Meßtz abgegeben. Auch sind 2 Ichtt. Gatten
nachst der Ziegelhütle gelegen, und zum Leimgraden bestimmt, als Vertams, Objecte rorhar den.
Bei der Verdandlung, welche am Dientag den 51. Jan. 131°5. Morgens 9 Uhr auf hieugem Natb-
baus vorgenommen wird, werden nur solche Individuen zugclaffen, neiche sich über die etlernte Zieg-
ler-Profeßtion als Meister gohörig answeisen, eine Caution von 660 fl. ehtwrder im liegen dem Guͤ-
tern oder gerichtlichen Obligationen stellen, auch wegen ihres Pradilals mit ohrigkeulichen Zeugnis-
sen auswelsen koͤnnen. Den 1½9. Dec. 1814. Kolr. Oberamt.
Weinsberg. Bei biesiger Beamtung ist ein Quantum alter Dinkel, neuer Kernen, Waizen
und Einkorn zum Verkauf ausgesetzt, worüber täglich Kaufe abgeschlossen werden konnen. Den 29.
Dec. 1814. Koͤn. Cameralamt.
Zwiefalten. Dle unterteichnete Stelle verkauft aus freier Hand einen beteutenden Vorrath
von Gersten, WMischling, Einkorn, Ecbsen, Linsen, Wicken und Aderbohnen. Den 27. Dec. 1814.
Koͤnigl. Camctalverwaltung.
Balingen. Nach Koͤnigl. Befehl vom 15. diß soll die Erbauung einer neuen hiesigen Ober-
amtei- Wohnung und eines besondern herrschaftlichen neuen Fruchtkastens, nebst der Belchusung des
erforderlichen Baubolzes, in oͤffentlichem Abstreich durch alle dabei vorkommenden Bau Arbeiten
verakkordirt, und uͤber jeglichen Bau eine besondere Abstreichs · Berbandlung unternommen werden.
Dieses Bauwesen erfordert Jimmer= Maurer, Steinbauer= Schreiner. Schlosser, Gloser= Flaschner=
r. Hafne#r. Arbeit; es werden aber nach ausdrücklich Königl. Anordnung iu diesen Arbriten und den Ak-
korden darüber nur ausgemacht tüchtige, und so wohl dem Cameral als dem Bouamte binlönglich
bekannte, geschickte Handwerks= Leute jugelassen, welche wegen ihrer Geschicktichkent und Rechuchaf-
fenheit, auch ihres Bermögens zu einer dem Akkord angemessenen binlanglichen Cautions Leustung
die nicht unbedeusend seyn wird, sich mit obrigkeitlich eberamtlich beglaubten und gestegelten Jeug-
nissen zu legitimiren haben. Iu solcher Abstreichs, Verbandlung ist Freitag der 20. Jan. 1815. an-
beraume, wobei die Liebhaber Bormietags 9 Uhr in hiesiger Cameralomes Wohnung sich einzufinden
haben. Den 28. Dec. 1814. Kon. Cameralamt anra.
Balingen. Das Kön. Malereigut Bronphaurken, welches: Stunde von Balingen in einer
zuten und schönen Gegend liege, und dessen Pacht auf Lichtmeß 1315 sich cudet, soll noch acrböcht.
efehl vom z4. Nov. d. J. wieder auf 9 Jabre in zwei abgesonderten Pachtungen von gleich.: Feld-
fläche verlichen, sodann aber auch der Versuch mu ciner Verleidung im Ganzen damit emacht werden.
Dieses * Maiereigur bettehek #) in den erforderlichen Wohn; und Ockonemiegebcuden, 1) in
Gra“Baum, Kuchen= u. Krautgärten 7 Morg. 3 Vrr., c) Wiesen 172 Morg. 31 Trtl. #1 Ktb.,
Ackera in 3 Zellgen zao Morg. 34 Vrtl. 6c1 Rutb., c) Waidrangen 6 Mcg. 1 Vrtl. 381 Rurk.,
s) einer Schaafweise zu 100 Stük. Dieses wird biemie unter der Bemerkung dekannt gemackt, daß
solche Verleibungs. und Aufstreichs. Verbandlung am Montag den 9. Jan. 1315 Vermutags ? Uhr
auf dem Maiereihofe zu Bronnbaupten vorgenommen werden wirr, und die Pachllicbheber sich bie-
au mit obrigkritlich gestegelten Jeugmisen wegen ibrer Außübrung unt ihrer Kepntursse in der band-
wi'ibschaft, auch daß sie das erforderliche Vermögen zur Ein## qung einer Cantion von 4,300 fl. und
Sicherung des einfachen Beerpgs des Werths von dem zu üdernehmenden Meh, Schiß und Ec,