Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

70

dienen,  vorhanden  ist.  Der  Kaufschilling  darf  nur  zu  Itel  baar,  und  Itel  in  verzinßfslichen  Jahr  ielern
bezahlt  werden.  Oie  Liebbaber  zu  diesen  Verhandlungen  werden  hiemit  eingeladen,  auf  die  bestimmte
  Zeit  zu  erscheinen,  und  sich  mit  obrigkeitlichen  Vermögens=  und  Tücheigkeits,  Jeusnissen  gehörig
mus#zuweisen.  Oen  15.  Febr.  1815.  Kön.  Cameralamt.

Gmänod.  Bei  der  hieszgen  Stiftungs,  Verwaltung  ist  ein  bedeutender  Vorrath  vo#n#  Kernen,
Rocken,  Gersten,  Oinkel,  Einkorn,  Haber  zum  successluen  Verkauf  ausgeseit,  worüber  täglich  Kaufe
  abgeichlofsen  werden  koͤnnen.  Den  12.  Febr.  1315.  Koͤn.  Siistungs-Veraltung.

Gmuͤnd.  Das  Koͤnigl.  Cameralamt  Gmuͤnd  wird  in  Gemaͤsheit  eines  allerhoͤchsten  Besebls
1  Cir.  Bestand--Salpeter  bis  Mittwoch  den  1.  Merz  k.  J.  im  oͤffentlichen  Aufstreich  an  den  Meistbietenden
  verkanfen.  Die  Kausslichhader  wollen  sch  gedachten  Tags  Vormittags  ?  Uhr  im  Cameral-Amtszimmer
  einsinden,  und  der  Verbandlung  anwohnen.  Den  17.  Febr.  1815.  K.  Eameralamt.

Tübingen.  Auf  den  Königl.  Fruchr,  Kästen  zu  Tübingen  und  Reusten  itt  noch  ein  bedeutendes
  Quantum  neue  und  alte  Gersten  von  sehr  gurer  Qualmät  gell  Den  14.  Febr.  1615.
ön.  Cameralverwaltung.

Balingen.  ODie  Commun.  Sschafweide  zu  Erlaheim  blestgen  Oberamts,  welche  wegen  eiger
im  vorigen  Jabr  vorgenommenen  beträchtuchen  Allmand,  Verrbeilung  nur  noch  110  Stäk  Hammeloder
  Göltwaar  erträitt,  wOan  aber  die  Bürgerschaft  60  Stück  zum  Seldt.  Aufschlag  sich  vorbehält,
wird  Dienstag  dc  26.  Fer  aur  bic  Jahre  1515.  16.  17  zur  Verleibung  gebracht  werden.  Die
Liebpaber  werden  hiemu  eingeladen,  sich  an  gedachtem  Tag  Vormittags  10  Uhr  auf  dem  hleslgen
Ratob  ns  mit  Meister  und  Concesstons,  Briefen  und  obrigkeitlichen  Vermögens,  Zengnissen  versehen,
einzummen.  Den  6.  Frbr#1015.  Kön.  ramt.

Besigherm.  Samstag  den  4.  Merz,  Vormittags  to  Uhr,  wird  von  hiestgem  Oberamt  vie
Echaafweire  von  Groß  und  Klein  Ingersbeim  auf  3  Jahre  verlichen.  Erstece  erträgt  soo  Szük,
weoon  der  Beständer  200  Stak  einschlagen  darf,  und  lestere  erträgt  200  Stük,  wovon  der  Beständer
  die  Hölfte  einsecblagen  darf.  Oie  kiebhaber  baben  slch  bei  dem  Aufstreich  über  ihr  Meisterreche,
Vermözen  und  Anffährung  auszuwcisen.  Den  §.  Febr.  1615.  Kön.  Obcramt.

Ebingen  an  der  Donau.  Die  Schgafweide  von  Baach  mit  130  Stäk,  von  Wernau  mit
400  Stüf,  von  Berg  mit  150  Etäf  werren  Somstag  den  as.  Febr.;  von  Ehingen  mit  g00  Stäk,
von  Steeten  mit  150  Stüf,  von.  Bliensbusen  mir  150  Stük  werden  den  z.  Merz;  und  die  Schaafweiden
  von  Altheim  mit  20e  Stük,  von  Frankenbofen  mie  260  Stük,  von  Lüfenbüullen  mit  150  Stük,
von  Thallbeim  mit  2c60  Stük  werden  den  4  Mert  d.  J.  im  öffentlichen  Aufstreich  an  den  Meitbietenden
  verliehen  werden.  Die  Virbbaber  haben  sich  auf  gedachte  Jeit  bis  in  der  Früh  um  9  Uhr  davier
  auf  dem  Rathhaus  einzußnden.  Den  11.  Febr.  1618.  Kön.  Oberamt.

Urach.  Das  rztigng  schöne  Känigl.  Blorchaur  unfern  der  Stadt  Urach  mit  allen  zum  vortheilhaften
  Betrieb  des  Blaich,  Geschäfts  er  forderuchen  Gebauden  und  andern  Einiichtungen,  und
mit  69  Morgen  Feld  zum  Abblaichen  der  Lelnwand  versehen  wird,  da  der  bisberige  Pacht  auf  Marrini
  d.  J.  zu  Ende  geber,  Mentag  den  37.  Geb##d.  J.  auf  6  bis  ta  Jahre  öffentlich  wicder  verlieben
  werden.  Die  Kiebhader  zu  dlesem  Pacht  können  nicht  nur  die  Bestands,  Bedingungen,  sondern
auch  das  Blalchaurs.  Inventarium  bei  der  Königl.  Cameralverwaltung  Urach  täglich  einsehen,  zu  der
Verbachrungs  Verbandlung  felbst  aber  Mr###tass  den  17.  Febr  d  J.  Vormitags  9  Übr  in  tem
Köpyigl.  Kanzlei.  Gebaäude  auf  dem  sogenanmen  Scock  in  Stuttgart  ch  einfuden,  Uebrigens  werden
bei  der  Berleihungs=  Verbandlung  nur  diesenige  zuarlassen  werden,  welche  sich  über  ihre  Tüchtioleic
tum  Betrieb  dieses  Gewerbs,  und  daß  sie  eine  Caution  von  3500  bis  3000  fl.  zu  leisken  im  Stande
seien,  auch  neben  der  Caution  sonst  noch  Sicherdeit  gewahrendes  Vermögen  besizen,  durch  obrigkeitt
Tiche  Zeugniße  legitimiren  können.  Urach,  den  1#  Jan.  i8i5.  Koͤn.  Camtralamt  daselbst.

Besigheim.  Die  hienach  acnannten  Abwesenden  aus  difseitigem  Oberamt,  welche  sich  nach
der  ersten  Conscription  ohne  Reisepaͤße  entfernt  und  auf  die  bisherige  Ediktal,  kadungen  nicht  gestellt