Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

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der Koͤnigl. Armee- Ober - Intendance iu Absireich gebracht werden, wozu sich die Liebhaber Vormittage 
9 Uhr ini Alenal- Nebengedaͤude cinfinden wollen. Den 27. Merz 1846. 
Commissartat der Kömgl. Armee-Cquipirungs= Compagnie. 
tudwigsburg. Ueber den heurigen Bedarf von ungefsähr 64 Schfl. Hirsen und 15 Schfl. Hauf- 
laamen für die Köngl. Menagerien dahler, wird salve ralik#lione Festen den 5. April d. J. or- 
8 259 Uhr ein Absflreichs- Lieferungs- Akkord vorgenommen, wobei sich die Liebhaber in der hbiesigen 
auverwaltung einfinden konnen. Den 18. Merz 1816. Kdn. Bau= und Garten= Direcrion. 
Ludwigsburg. Unter Vorbehalt höchster Rarification wird Freitag den 3. April d. J. Morgens 
6 Uhr in der biesigen Bauverwaltung ein Absireichs-Akkord über dle Lieferung des ungefähren Bedarfs 
von 250 achesimrigen Zübern voll Koblen für die Maicrei? Schmidte in Maoräwos auf das Jahr von 
Georg# 1616 bis 1617 verhandelt, wodei die Licbhader sich einfinden können. Den 16. Merz 1816. 
Kon. Bau= und Garten= Duection. 
kudwigsburg. Bei unterzeichneter Beamtung wird Montag den 1. April d. J. Vormittags 
9 Uhr die Licferung des von Georgi#e 1616 bis dahin 1817 bendidigten Zwilchs und Leinwand in Ab- 
Kreich verakkordirt werden, wozu die Lebhaber sich einsinden wollen. Den 18. Merz 1316. 
Kön. Zucht = und Waisenhaus-Pfücgamt. 
Geißlingen. Bis Montag den 3. April Vermltrags 9 Uhr werden zu Westerbeim, Cameral= 
amts Wiesenstaig, mebrere dem Heiligen daseldst entbehrliche Mobilien, worunter vorzüglich eine zer- 
(prungene ungesäbr 1 Ein. schwere Glocke, 3 eiserne, 4 Cin. schwere Gilter mit allerbochsicr Bewillie 
ung im Aufstreich an den Meistbietenden verkause werden, wozu sich die Licbbaber zu oben bestimmer 
eit auf dem Rathhause zu Westerheim einfinden mögen. Den 25. Merz 1616. 
. K. Stistungs-Verwaltung allda. 
Cannstakt. Die Commun-Schaofwaide zu Hofen, biessgen Oberam's, wird am Donnerffag den 
4. Aprll d. J. Morgens 9 Ubr auf dem Raibbauße zu Cannt lank auf 3 Jahre verlichen werden. Die 
Waide erträgt 150 Stük Schaafe, welche der Beständer allein einschlagen darf. Die Aicbhader zu die- 
#m Waidbesland müßen sich mit obrigkeitlichen JZeugnißen öder Vermögen vnd Prädikat oueweisen, und 
tönnen dann die nähere Bedingungen bei der Vceleihung selbst vernehmen. Den 20. Merz 1610. 
· · Koͤn. Oberamt. 
Crailsbeim. BVorliegender allerhöchsten Verordnung #usolge, wird das entbebrlich gewordene 
wweistdkigte Amthauß zu Siimhsach „samt daran gebauter Spencr, ittwoch den 15. April im Baum- 
gärincrischen Wirtbobause daselbst, salte ratitßce#tie'ne im bf nlich-## nkstreich an den Melllbietenden 
verkauft, woselbst sich die Kaufs= Liebhaber Nachmittags ur i# Ur einfinden wollen. Die Kaufsbeding- 
n###e kbnnen inzwischen täglich deim Cameralamte in Erfal ung gebracht werden. Den 19. Merz 101é. 
Kön. Cameralamt. 
Hoben befm. Da allerbochst befoblenermasen die Gerben-Wirkbschaft zu Hobenheim, welche in 
einem 2 sidkigten Wohnhaus mitr der nöthigen Einrichinng zum Wirthschafrs = Gewerbe, einer Scheuer 
mit Pferd= und Rindvieh-Stallungen, auch einer besonders Kebenden dreifachen Schweinstelge, dann in 
21 Morgen Aekern, 8 Morgen Wiesen und 1 Morg- Krautaker samt Kuchengarten beflebr, abermals 
im öffenklichen Aufstreich auf'0 Jahre verlieben werden soll, so wird dieses mit dem Avbang bekannt 
gemacht, daß sich die Pachtlustigen den 2. April d. J. Vormirtags 10 Uhr in der Cameralanus -Woh- 
nung zu Nellingen mit gerichtlichen Itusnissen über Vermögen und Prädikat versehen, einzufinden ya- 
ben. NRellingen, den 23. Merz 1616. dn. Cameralamt. 
Leonberg. Die Lieferung der für die Könial. Thdiergärten bei Monrepos, Blerigbeim und Solle 
tude vom 1. Mai bis lezten Okt. d. J. erforderlichen Kourage an Hen, Stroh und Grundbiren wird 
Dienstag ben 9. April I. J. Vormittags ? Ubr im Absssich versteigert werden. Die kieferanren, wel- 
che sich in dieses Geschäfe einlassen wollen, und sich rursicuuch itres Prädikats und Vermdaens mit 
obrigkeitlichen Zeugnissen geberig ausweisen können, sind eingelaren, an jenem Tage um die bestimmte 
Stunde bei unterzeichneter Beamung sich einzufinden., Den 22. Merz 1616, K. Forftkassenamt. 
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