Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

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2) Chrisina Munz von Mühlhausen, Canestadter Oberamts, geb. Ambach von da, 
Kl. von Johann Georg Munz, Bürger und Bauren zu Mühlhansen, Bekl. er cap. quali 
##elr unter Werurtheilung des Beklagten in die Kosten. ·« 
Z)BarbaraRiegervonFldglingemOberamt-Rotweic,.geb.,Fu-Sß«von-Bursch- 
bef, Oberams Oberndorf, Kl. von Martin Rieger „Buͤrger und Bauren zu Flößlin“ 
den) Bekl. ex cap. adulteri##, unter Verurcheilung des Beklagten in die Kosten. 
Scraf, Erkenntnitze des Königl. Criminal" Tribunals. 
Ad Mand. Sacr. Regiac Maj. 
Am r. Merz ist gegen die, wegen Widerseßlichkeit gegen einen Forst-Officianten 
und anderer Vergehen, zu Eßlingen verhafteten Emanuel Friedrich und Heinrich Rädele 
von Stuttgart resp. eine dreijährige Zuchthaußstrafe und zweisährige Festungsarbeit aus- 
gesprochen, und rüksichtlich der Kosten das Erforderliche verfügt worden. 
Den 4 Merz wurde die # Mergentheim in Verhaft und Untersuchung gekommene 
Anna Maria- Fiud von Pfannenstiel!, Oberamts Nalen, wegen Diebstahls, zu achemo- 
natlicher, und deren Mitschuldige Margaretha Jeilbek von Fachsenfeld, deselben Ober- 
amts, zu viermonatlicher Zuchthaußsteafe, und zum Ersatze aller Kosten zu gleichen Thei- 
ken verurtheilll. - . 
EockcmjstiverzuRavensbnrgverbafteteGeorgDrehervoaWeissenried,Oberamt- 
Navensburg,·wegenWildc-eeiund-.Gewehwerheimlichung,nebenBezahlungseinerAri 
rest-und der Haͤlfte der Untersuchungs-Kosten, so wie neben dem Ersatze des geschosse- 
nen Wilds und Confscation des Gewehrs, zu vier und einhalbmonatlicher Festungsarbeit 
die ersten sechs Wochen mit aufgesezter Wilderer-Kappe, condemnirt worden. 
Eodem wurde gegen den zu Rottweit in Verhaft und Untersuchung gekommenen Mo- 
riz Schmid von Winzeln, Oberamts Oberndorf, wegen wiederholten Diebstahls, neben 
dem Ersatz aller Kosten eine sechsmonatliche Zuehthaußstrafe erkannt, und dessen nachhe- 
rige Verwahrung in einem. Arbeitshauß auf sechs Monate verfügt. 
Unter dem 5. Merz ist der zu Ludwigsburg verhaftete Christoph Beuter von Vai- 
hingen an der Enz, wegen wiederholten Diebstahls und Betrugs, neben dem Ersaße 
aller Kosten mit fünfzehmnonatlicher Festungsarbeit belegt, und dessen nachherige Reclu- 
sion in ein Arbeitshauf bis zu erprobter Besserung angeorduct werden. " « 
EodmswurdedepzuEllmangeninVerlsafknndUntersuchunggekommeneMathöus 
Stumpp von Unter-Ensingen, Oberamts Nuͤrtingen, wegen wiederholten Diebstahls, 
neben Erstattung aller Kosten zu sechsmonatlicher Fengbeie und nachheriger Ver- 
wahrung in einem Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung verurtheilt. 
Am ?7. Merz ist der zu Mergentheim verhaftete Johann Georg Ziegler von Elpes- 
hrim, Oberamts Mergentheim) wegen Diebstahls, neben dem Ersaße aller Kosten, mit 
viermonatlicher Zuchthaußarbeit bestraft worden. 
Eodem wurde der zu Göppingen in Untersuchung gekommene Jakob Ilmimel 
von Binzwangen, Oberamts Gôppingen, wegen Gewehrverheimlichung und WiIverel- 
Atctentats, neben dem Kosten= Erlatz und Conßtseation des Schießgewehrs, zu fechsmo- 
natlicher Festungsarbeit verurtheilt.
	        
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