Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

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Aecker an elnen' Stüf Wärktemb. Mes. Im Berkaufsfall wird jtel ank und #tek iu 2 vehfans- 
lichen Jahrsziekern dezahlt, hingegen hat ein känftiger Eigembäümer die Stener und aus den Güter#t 
den Jehenten zu entrichten. Zu beiderlei Berhandlungen ist Montag der 26. Jan. 1815. ausgesetzt, an 
welchem Tag Vormitags Uhr die allenfallsige Bestands-#blebhaber mit obrigkeitlichen Zeugnissen öber 
idr. Prädikat und Termigen in dem bcb neinlchasulich Amthause daselbst erschenen konnen. Deu 27. 
Dec. 1615 Kön. Württemb. und Gräflich= Umpurg. gemeinschaftl. Rennramt. 
Ehisgen an der Donau. Die Schaafwaide von Donaurieden, welche 100 Stük erträgt, wird 
den 20. Jan. im dffentlichen Aufstreich verliehen werden. Die Liebhaber Hiezu haben auf gedachte 
ite in der Fräh um 9 Uhr dahier zu erscheinen, und der Berta#dlung beihswohnen. ob 2. Jan. 
1816. n. Oberamt. 
Marbach. Die Musterung der Militatepflichtigen wird bel hiesgem Oberamt Montag den 5. 
Febr. d. J. ihren Anfang nehmen. Diejenige junge Mannschaft, welche im J. 1701. bis zum Jahe 
1795. einschließlich gebohren ist, hat daher auf jenc Jeit sich in ihrem Heimwesen einzufinden, oder bei 
dem Oberamt ihres dermaligen Aufenthalts sich messen, und durch den dortigen Oberamts, Arz viftti- 
ren zu lassen, auch dafür besorgt zu seyn, daß die darüber auözustellende Urkunden noch vor dem 1. 
Zebr. d. J. dem hiesigen Oberamt zukommen. Deu 5. Jan. 1316. K. Oberam 
mulm. Simtliche Mlitairpflichtige, welche am 1. Fan. d. J. das 20. Jahr zurückgelegt, und 
das 25ste noch nicht vollendet haben, werden hiemit aufgefordert, sich zu der heurigen Jahrs= Mustee 
rung unfehlbar bis auf den 28. d. M. bel Vermeidung der Lesechen Strafen in ihrem Heimwesen 
einzufinden. Das Musterungs-Geschäft wird in den sämtlichen Hberämtern der Landvogtei, nemlich: 
#n Aipe#ck, Biberach, Blaudeuren, Ehingen, Riedlingen, Ulm und Wiblingen den 1. Febr. vorgenom- 
men werden. Die unterzeichnete Stelle ersucht daber scmtliche Kdnigl. Oberänmer, denjentgen Milirär- 
flichtigen von dem Alter von 20 — 25 Jahren, welche aus diesseitigem kandvogtel- Bezirk gebürtig 
O4% und in auswärtigen Amtsbezirken sich aufhalten, weder auf die Zeit der Musterung, noch nach 
derselben, wenn sie keine neue Musterungs-Scheine aufweisen kdnnen, den Aufenthalt zu gestatten. 
Den 6. Jan. 1616. . Landvogtei an der Denau. 
alw. Der aus hiesiger Stadt gebürtige, unter dem Infant. Regiment Nr. 12. gestandene Ge- 
meine Ferdinand Georg Gfrdrer, hat 946 schon am 16. vor. Mon. und Jahrs aus der Garnison Ho- 
benasperg entfernt. Sämtliche Civil- und Militair-= Behörden werden daher ersucht, auf denselben zu 
fahnden, und ihn auf Betreten entweder an das hiesige Oberamt oder an das nächste Kdnigl. Militär= 
Commando einliesern zu lassen. Denu 5. Jan. 1616. « Kdn. Oberamt. 
Töbingen. Von dem Kbuigl. Garde = Reglmem zu Fuß k2u# Bataillon ist der Corporal Johann 
Friedrich Maier von Tübingen, den 20. Nov. vor. Jahrs aus der Garnison Ludwigsburg, und von 
dem Konigl. Landscharsschützen= Regiment Nr. 11. der Gemeine Johannes Wurster von Sickenbausen 
den 10. Nov. v. J. aus der Station Ofendorf im Elsaß desertirt. Gämtliche Hoch= und Wehildbl. Pe- 
lizei.e Behdrden werden deswegen erlucht, dieser beiden Deserteurs wegen, die gewöhnliche Beifahungs= 
Anstalten zu treffen, und dieselben auf Betreten entweder an die detreffenden Commando's oder an 
das Kdnigl. Hberamt einliefern zu lassen. Den 5. Jan. 1516. Kbn. Oberamt. 
Winnenden. Pon dem Klugl. Jnfanterie-Regiment Nr. 3. ist der Corporal Heinrich Klbpfer 
von Winnenden auf dem Marsch in Epinal in Frankreich den 6. Nov. vor. J. desertirt. Sämtliche 
Hoch= und Wehllèbl. Polizei-Stellen werden geziemend ersucht, auf dlesen Deserteur fahnden und ihn 
auf Betreten wohlverwahrt an das hiesige Oberanne einliefern zu lassen. Woiblinge. *—* Jan. 1616. 
dn. eramt. 
  
  
Spalchingen. Die ledige Judith Koch von Rathshaußen, verhelrathet sich auf die erlangte 
allerhbchste Erlaubnit nach Zimmern, im Sigmaringischen; daher deren Bruder, Joseph Koch, Kamin- 
seger dajselbst aufgestellt ist, ihre Angelegenhelten innerhalb elner Jahres= Frist vor den betreffenden Be- 
hoͤrden in M#chmäen zu bringen. Den 5, Jan. 1616. Kon. Oberamt,
	        
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