107
Maulbrenn. Im biesigen Oberamt werden die Sommer= und Winter-Schaafwaiden in folgen-
den Ortschaften auf 3 Jahre, nemlich von Michacelis 1616 bis 1610 im Aufsireich verliehen werden, und
zwar: Samstag den 16. Mai t) die von Wiernshbeim, welche 350 Stük erträgt, woran die Bur-
gerschaft 250 Siük einschlagen darf, und wo der Beltänder ein Schaafhaus, Scheuer und Srallung
nebst allen bürgerlichen Beneficien geuießt. 2) Die von Iptingen, weo die Waide 500 Stöäk erträgt,
woran die Burgerschaft 350 Stül einschlagen darf, und wo der Beständer nebst dem Genuß aller bür-
gerlichen Beneficien noch eine Scheuer und 2 Schaafställe benuzen darf. 3) Die von Wurmberg, sie
ertraͤgt 3oo Stäk, woran der Beständer die eine, die andere Helste aber die Burgerschaft einschlagen
darf. Nebst dem Genuß aller bürgerlichen Beneficicn, hat sich der Beständer noch der Benuzung eines
Schaafbauses mit binlänglicher Stallung und des Genusses von 5 Rutrhen Wurzgarten zu erfreuen.
Samstag den 25. Mai, 2) die von Schöeinzen, welche 500 Stük erträgt, wovon die Burgerschaft
400 Slük einschlagen darf. Beständer hat neben dem Genuß der dürgerlichen Bencsicien noch weiter zu
benuzen, das Schaashaus nebst Stallung und 2 Kuchengärten von ungefähr 1 Vrrl. s) Die von
Göndelbach, sie erträgt 250 Stük, wovon die eine Helfte der Beständer, die andere aber die Burger-
schase einschlagen darf. Samstag den 31. Mai, 0) die zu Schmie, mit 150 Stük, woran die Bur-
Krschest 50 Stük einschlagen darf. Beständer hat alle bürgerliche Beneficien zu genießen. 7) Die zu
etisheim, welche 500 Stük erträgt, wovon die Burgerschaft 200 Stük einschlagen darf. Der Bestän-
der genietzt ein Schaashaus mit Stallung, ungeführ 2 — 3 Rrh. Wurzgarten und 2 Mrg. Wiesen. Die-
jenige nun, welche zu diesen Waiden Lust haben, und sich gehbrig legitimiren können, baben sich an
obigen Tagen um 10 Uhr in dem hiesigen Kloster= Wirthshaus einzusinden. Den "5. #en 1316.
. craut.
Riedlingen. In der Stadt Riedlingen ist auf eine Strecke von 127 Ruthen zu 16 Schub ein
neues Pflaster ein zusetzen. Die Pfläster-Arbelt wird an solche Meister, welche sich über ihre Tuchugkeit
und Vermdgens-Umistände gehörig ausweisen konnen, unter Vorbehalt der allerböchsten Genehmigung
am Montag den 6. Mai Vormitags 9 Uhr auf dem hiesigen Rathhauß im böffeurlichen Absireich veral-
kordirt werden, und ladet man die hiezu qualificirten Rser ein. Den 6. April 13106. K. Oberamt.
Schemburg, Cameraldistrikts Tetnan Das herrschaftliche Schloßgut zu Schomburg, eine
Scunde von Amtzell, und 17 Stund von Wangen gelegen, soll nach allerhöchster Anordnung aufs
Neue in 2 Abtheilungen auf'o — 12 Jahre dffentlich verpachtet werden. Die erste Abtheilung
besteht in einer gangbaren Bierbraueren, samt allen zum zweckmässigen Betrieb derselben nöthigen Ein-
richtungen, sodann in 7 Merg 2 PVrtl. 46 Ruth. 1 Schuh Grasgäárten und Wieslen nebst 27 Morgen
41 Prkl. 20 Ruth. 6 Schuh Aekern, welche insgesomt beisammen liegen, einen fruchtbaren Grund ha-
ben, und, sowie die Gebude, sich in gutem Zustande befinden. In dem ehmaligen Schlößchen find
überdieß für einen Beständer und sein Gesinde die nöthigen Wohnungen, und zur Aufnahm der Gäsie
bequeme Zimmer vorhanden, so wie es auch an Raum zu Aufbewahrung der Früchte und des Futters,
Wagenichdpfen, desgleichen an Pferd-Rindvieh = und Schweins-Stallungen, durchaus nicht seblt.
Die zweite Abtheilung entbält aufser einer sehr geschikten Wobnung, fer den Beständer und seine Dienst-
leute, dem erforderlichen Raum für Früchten und Furker, einem Bak= und Waschhaus, einem Wagen-
schopk, nebst binreichenden Stallungen für Pferde, Rindvieb und Schwein, 22 Mrg. 11 Vri. 50 Rilh.
7 Schuh Gärten und Wiesen, und 70 Mrg. 1 Vrtl. 36 Ruth. 7 Schuh Acker, welche sämtlich gut be-
schaffen, und in der Nähe der Wohnung gelegen sind. Bei beiden Abtheilungen ist die Winter- und
Sommersaat bereits destellt, auch wird dem Pichter einer jeden Abrbeilung ein beträchtlicher Vorrath
an Heu, Stroh und Dünger auf künfiige Jurück zabe in Natur übergeben, und wird hier auch insbe-
sondere angemerkt, daß das ganze Schloßgur von allen direkten Steuern und Anlagen gänzlich befreit
ist. Zu dieser Verpachtung, welche in dem ehemaligen Schlöhchen zu Schomburg selbst vorgenommen
wird, ist Dienstag der 14. Mai d. J. Vormittags 10 Uhr bestimmt; wozu die Liebhaber unter dem An-
bang eingeladen werden, daß man unbekannte Personen nur dann bei dem Aufstreich zulassen wird,
wenn sie sich durch oberamtlich gesiegelte obrigkeitliche Zeugnisse über d# erforderliche Kenntnisse, ein gu-
tes Prädikat, und ibre Fäbiakeit zu Leistung einer legalen Caution von ungefäyr 7 800 fl. füc jede
Abtheilung, binlänglich ausweisen können. Den 16. April 1816.
Steuerrath der Landvogtei am Landvogtei am Bodensee, und Czmeralverwaltung Tettnang.