Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

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den, gegen diesenigen, deren Jahlungs-Unvermögen nicht nachgewiesen werden kann, mi 
der gesenlichen Strenge zu verfahren, und seden Widerspänstigen nach dem Grade seines 
Ungehorsams zur Strafe ziehen zu lassen. — Wenn ferner 
IV.) die gehorsamst Unterzeichneten in ihrer Adresse vom 36. Jan. d. J. zuerst die 
große Noth des Wolkes schilderten) dann die Bemerkung beifügten, daß besonders auch in 
den Zeiten einer so großen Noth der hohe Werth einer Landes-Casse sich bewährt habe, und 
damit die andere verbanden,) daß in gegenwärtigem Falle glücklicherweise zu diesem Jwecke 
andere Mittel ssch darbieten: so glauben sie den empfindlichen Vorwurf, welcher ihnen in 
dieser Beziehung gemacht wurde), in keiner Hinsicht verdient zu haben. Einmal setzt sede 
Steuerverwilligung eine Untersuchung des Staatsbedürfnisses voraus; so lange dieses nicht 
erwiesen ist, kann es den Ständen nie zum Vorwurf gemacht werden, wenn sse solches 
nicht anerkennen; dann stehen besonders Subsidien in der bereits ausgeführten Verbin= 
dung mit der Steuer zur Unterhaltung des Militärs; von Schulden, welche auf der 
Kriegs-Casse als Folge der früheren Feldzüge haften, konnte den gehorsamst Unterzeich- 
neten nichts, wenigstens nichts offscielles bekannt seyn; sie konnten deren Existenz bei 
den vielen außerordentlichen Umlagen, welche seit 10 Jahren gemacht wurden, nicht eim 
mal vermuthen; und wenn bei der traurigen Lage des Paterlandes die Beltreibung dr 
Steuern alle in der Adresse vom 26. Jan. geschilderten Folgen haben mußte; so wer 
nichts natürlicher, als daß die Unterzeichneten zunächst auf die ausserordentlichen Hülf, 
mittel, welche dem würteembergischen Staate zuslossen, ihren Blick warfen. Darüber 
daß diese Hülfsmittel zur Deckung des Scaats-Bedürfnisses zureichen, konnte auch kein 
Zweifel eintreten, und da die gehorsamst Unterzeichneten von der anderwärtigen Bestim= 
mung dieser Gelder voch nicht unterrichtet waren, noch weniger aber hierüber sowohl, als 
über die Tilgung der Kriegs-Cassen= Schulden mit ihnen gehandelt worden war; sa da 
sie sogar für den Fall, wenn gegen ihre Erwartung durch sene Mittel das ganze Staats- 
Bedücfniß nicht gedeckt werden sollte, ausdrücklich um Einleitung zu Verabschiedung der 
weitern Mittel gebeten hatten; so können sie sich unmöglich überzeugen, daß ihnen we- 
gen der Art, wie sie in einer offfciellen Eingabe sener Gelder erwähnten, irgend etwas 
zur Last gelege werden könne. — Sie sind sich vielmehr auch hier der reinsten Absichten, 
sie sind sich bewußt, durch die ganze Vorstellung nichts, als was die Pflicht von ihnen 
foderte, gethan zu haben, und sie wissen nichts aufzufinden, was diese Handlung der 
RMflicht, selbst bei der gelindesten Beurtheilung zu einer unverzeihlichen Unvorsschtigket 
sollte stempeln können. Denn einmal) solange Stände ein Staats-Bedürfniß, welches 
eine Steuer-Ausschreibung nothwendig macht, nicht anzuerkennen vermögen; so lange kann 
und darf sie nichts, auch keine Rücksicht auf die Stimmung der Steuer-Contribuenten abhal 
ten, sich hierüber frei und offen zu erklären; und dann dezog sich ja die Adresse vom 25. 
Januar n#u#r auf die für die Staats-Casse bestimmte direkte Jahrssteuer von 1813. Man 
untersuche aber nur die Gemeinde= und Amtspfleg= Sceuer, Register des nachsten besten 
Oderamts, und man wird sich leicht überzeugen, daß, mit sehr wenigen Ausnahmen, 
auch die sonst vermöglichsten Steuer= Contribuenten selbst mit der grösten Anstrengung 
die ungeheuern alten Steuer-Reste, welche zwar nicht mehr die Oberamts-Corporationen 
der Steuer-Casse, aber die Einzelnen den Gemeinden= und Amtspfleg-Cossen schuldig ind
	        
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