Etraf-Erkenntniße des Koͤnigl. Criminal-Tribunals.
Ad Mand. Sacr. Hegiae Maj.
Am 3. Jun. wurde die zu Altdorf verhaftete Johanne Bek von Ravensburg, we
gen Diebstahls,) neben dem Ersat aller Kosten mit sechsmonatlicher Zuchthaußstrafe belegt.
Eocdem ist der zu Mergentheim in Verhaft und Untersuchung gekommene Johans
Michael Dilling von Dörzbach, Oberamts Künzelsau, wegen Meineids, neben dem
Ersaß aller Kosten mit viermonatlicher Zuchthaußarbeit bestrafr worden.
Unter dem 4. Jun. wurde gegen den wegen Betrugs und Bigamie, zu Mergent
heim verhafteren Leonhard Schmid von Hohenklingen, Oberames Gatldorf, eine funf-
zehnmonatliche Festungsarbeit und gegen dessen Mitschuldige Maria Agnes Denner von
Baiersbach, Oberamts Oehringen, eine fünfzehnmonartliche Juchthaußstrafe erkannt, und
rütsichtlich der Kosten das Angemessene verfügr.
Den 5. Jun. ist der zu Mergentheim in Verhaft und Uncersuchung gekommene Je
hann Wendelin Kießeker von Nassau, Oberamts Mergentheim, wegen Raubs und wie
derholten Diebstahls, neben dem Ersaße aller Kosten zu siebenjähriger Zuchthaußstrafe)
und nach deren Erstehung noch auf ein Jahr in ein Arbeitshauß condemnirt worden.
Am 7. Jun. wurde die zu Alrdorf verhaftete Maria Anna Megler von Brochenzell
Oberamts Tettnang, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersate aller Kosten zu
sechsmonatlicher Zuchthaußstrafe verurtheilt und verordnet, daß sie nach erstandener
Strafe unter Aufsicht der Orts-Polizei zu stellen sei.
kEodem ist der zu Ellwangen in Verhaft und Untersuchung gekommene Sebastion
Jäger von Oberschneidheim, Oberamts Ellwangen, wegen Real-Injurien und Dieb-
stahls, neben dem Ersatze aller Kosten mit viermonatlicher Festungsarbeit belegt worden.
Unter dem 8. Jun. wurden wegen Münzfälschung und Theilnahme an diesem Wer-
brechen, gegen nachstehende zu Rottenburg verhaftete Personen folgende Socrafen erkannt,
nämlich gegen
1) Alois Knittel von Roctenburg eine achtsahrige,
2) Abraham Stahl von Tübingen, eine stebenjährige,
3) Jakob Pfeiffer von da, eine sechsjährige,
4) Sebastian Dieter von Dußlingen eine vierfährige,
5) Hedwig Dorothea, Ehefrau des gedachten Stahl, eine zweijährige
6) Elisabetha, Ehefrau des Knittel, eine ein und einhalbjährige,
5) Elisaberha, Ehefrau des Pfeiffer, eine einjährige
8) Johann Wörz von Hirschau) eine ein und einhalbjährige, und
9) Matthias Reiff von Hirschau) eine einjährige
Zuchthaußstrafe, woneben gedachte Inquissten noch zur Uebernahme verhältnißmäsiger
Kosnen= Antheile condemnirt worden sfind. ·
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neben Bezahlung aller Kosten und mit Vorbehalt der Satisfactions-Klage der Damm“
siracin gegen ihn, zu anderthalbjähriger Festungsarbeit verurtheilt worden.