Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

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Tuttlingen. Joseph. Zepf von Wurmlingen wandert mit allerhöchster Erlaubnitz in das Baden- 
che aus, und wird 1 Jahr lang von seinem Vater, Untervogt Anton Zepf daselbst vertreten. Den 12. 
ul. 1615. K. Oberamt. 
Vaihlagen, Grosfachsenhelm, Mühlhausen. Der nach Ungarn mit seiner Familie aus- 
wandernde Johann Jakob Grieshaber, Schumacher von Grossachsenheim, wird durch den Beker, Johana 
ren Pfteger, Schumacher-Obermeister Gotlieb Tafel von Vaihingen, und die zum Behuf threr Verhei- 
Koßmaul, die sich nach Schwezingen in Baden heirathende Rofine Bayerbach von Vaihingen, durch ih- 
tathung nach Mannheim auswandernde Elisabethe Rosine Schlecht von Mühlhausen, durch ihren Pfleger 
Jakob Fischer von da, auf Jahresfrist vertreten, was hierdurch wegen allenfalsiger Ansprüche, die noch 
an sie gemacht werden mochten, dffentlich bekannt gemacht wird. en 15. Jun. 1616. K. Oberamc. 
Waiblingen. Die hiesigen Bürger Johann Gottlieb Jäger, Beker, Friedrich Hummel, Beker, 
Fohann Kaufmann, Mezger, 1½ die allerhöchste Erlaubnig zum Auswandern erhalten, und werden 
durch Bürgen auf Jahresfrist vertreten, was hiemit bffentlich bekannt gemacht win * 12. Jul. 
16 16. . Oberamt. 
Waldsee. Nach einem allerboͤchsten Decret aus der Hochpreisl. Section der innern Administra- 
tion vom 12. und 15. diß ist der Genovefa Muͤller von Arnach, und Josepha Antritt von Waldset die 
Auswanderung nach Widenbach, Canton St. Gallen, und nach Oberhaslach im Grosherzogthum Ba- 
den allergnädigst bewilligt worden. Beide Emigrantinnen werden also auf Jahresfrist nach der Bestim- 
mung des Constitutions = Gesezes vertreten, was denjenigen, welche rechemäsige Ansprüche gegen ein 
oder die andere haben dürften, zu ihrer Wissenschaft und Nachachtung bekannt gemacht wird. Den 22. 
Jun. 1816. k. Oberamt. 
Weilheim an der Tek. Die Bürgersböne von Weilheim, Johann Christoph Moll, 31 J. alt. 
und Gottfried Moll, 20 J. alt, beide Kiefer von Gewerbe, wandern mit allerhöchster Genehmigung nach 
Basel aus. Die Inländer, welche rechtmäßige Forderungen an sie zu machen haben, werden binnen 
Fahresfrist von derselben Bruder, dem Unterumgelder und Kiefer Alerander Moll zu Weilheim, befrie- 
digt, nachher aber hierorts nicht mehr gehbrt werden. Den 5. Jul. 1616. K. Oberamt Kirchheim. 
Baknang. Johann Christopb Friz, Handlungsbedienter von Sulzbach ist schon längst verschollea 
und hat bereits das voste Jahr zurükgelegt. Es wird daher derselbe oder dessen etwaige Lebes Erben 
aufgesordert, sich binnen peremtorischer Frist von 3 Monakten a dato vor der unterzeichneten Behörde zu 
Kellen, widrigenfalls sein Vermögen unter seine nächsten Erben vertheilt werden wird. Den 11. Jul. 
1816. K. Oberamr. 
Bakuang. Die beiden Bröder Conrad und Johann Wolfgang Sprößer von Baknang gebürtig, 
sind schon zn verschollen und haben dereits das 70e Jahr zurükgelegt. Es werden daher dieselbe 
oder ihre etwalge Leibes= Erden aufgesordert, sich binnen peremtorischer Frist von 3 Monaten a dato 
vor der unterzeichneten Behörde zu stellen, widrigenfalls ihr Bermögen unter ihre nächsten Erben ver- 
theilt werden würde. Den 11. Jul. 1316. K. Oberamr. 
  
Auernheim, Neresheimer Oberamts. Am 16. Jun. wurde aus der Pfarrkirche zu Auernheim eln 
Klberner und vergoldeter Kelch nebst Paten und ddffelchen entwendet. Die Kuppa des Kelchs ist über 
2 Zoll boch extra mit getriebenen Silber garnirt, auch an dem Fuß des Kelchs hat es Silberplatten, 
die aber nicht aufgelegt, und wegen bunzirker Arbeit auch nicht rein gepuzt, sondern nur von der Ver- 
goldung weis gelassen sind, und ein schwirzliches Ausseden haben. DOer Kelch ist 10 Joll 10 Linien 
(Rürnberger Maaß) hoch, und schon farionirt. Die Schwere desselben kann aber nich"„ und nur so- 
viel davon angegeben werden, daß er die Stifterin 75 fl. gekostet haben soll. Dieser Diebstahl wird 
nun hiemit bsfentlich bekannt gemacht, und um so mehr gebeten, im Fall env#s zum Kauf angeboten, 
oder von dem Dieb in Erfahrung gebracht werden sollte, unterzeichnete Stelle hievon gesälligst in Kennt- 
niß zu sezen, als an Entdeckung des Diebstahls sehr viel gelegen ust. da gerade vor einem Jahr in der 
Kirche von Dischingen ein ähnlcher Diebstahl verüdt wurde. Den 12. Jul 1610. · 
- K. Safts-Verwaltung Giengen.
	        
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