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nen glauben, als wenn sle jeden Schriet der Regierungs, Behörde in ein falsches Licht
stellen, mie Wahrheit und Offenheit zurückgewiesen werden.
Zu dem Ende sollen die Königl. Oberbeamten durch Gegenwärtiges mie der wah,
ren Lage der Umstände bekanne werden, um ihre Untergebenen hiernach belehren, zurecht
weisen und beruhigen zu können.
Seit dem die Einführung der am 15. März vor. J. verkündeten Verfassungs-Ur,
kunde, welche auf die Vereinigung der alten und neuen Konigl. Lande zu einem wohl-
geordneten Ganzen gerichtet war, bei der einberufenen Stände, Verlammlung Anstän=
de gefunden hatte, und deswegen nach mehreren Abwechslungen die noch gegenwirtig
bestehenden Unterhandlungen nach Masgabe der in dem Reseript vom 13. Nov, vor. J.
ausgesprochenen Grundsäze, und der demselben beigefügten Fundamental-Punkte eröff,
net wurden, war Sr. Königl. Masest. Allerhöchstes Augenmerk auf die Beschleunigung
und glückkiche Beendigung dieses wichtigen Werks unverrübt gerichtet; und wenn es gleich
vorauszusehen war, daß die Bearbeitung desselben eine geraume Zeit erfordern wurde,
indem es darum zu thun ist, nicht nur die mit dem Sgtaatswohl vereinbarlichen Bes
stimmungen der alten Verfassung in die neue aufzunehmen, und die Erwartungen der
verschiedenen Staats= Angehörigen miteinander in Uebereinstimmung zu bringen, son-
dern auch durch eine deutliche Auseinandersezung der wechselseitigen Verhältnisse allen
künftigen Mißdeutungen vorzubeugen: so unterließen doch Se. Königl. Masestit
nicht, den Jortgang des Geschäfts bei seder Gelegenheit aufs thätigste zu betreiben.
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Neben dem, daß Allerhöchstdieselben. Sich im April d. J. von den Results
ten der Unterhandlungen Allerhöchstselbst unterrichteten, erließen Sie zu deren Be--
schleunigung mehrere ernstliche Monitorien) wovon namentlich die an das Königliche
Comite für Landständische Angelegenheiten theils schon am 26. Mai theils späterhin am
iten und gten Aug. d. J. ergangenen Verfügungen zeugen; und wie sehr noch gegen-
wärtig die endliche Berichtigung des Geschäfcs Allerhöchstdenselben am Herzen lie
ge, gibt wohl die dem Koniglichen Comité ertheilte Weisung, von dessen Fortgang.
wöchentlich zweimal die Anzeige zu machen, am unzweideutigsten zu erkennen.
Dagegen haben die mancherlei in Beziehung auf das Constitutionswerk fremdarti,
gen Eingaben der Stände, und die Bemühungen derselben, schon vor dessen Vollen-
dung sich in den Besiz landständischer Rechte zu sezen, deren Wirksamkeit erst mit der
neuen Verfassung eintreten kann, nicht nur die Mitglieder des Königlichen Comits von
ihrem Hauptberuf mehrfältig abhalten, sondern auch überhaupt auf die Unterhandlungen
störend einwirken müssen, und eben diese Einschreitungen waren es daher auch, worüber
Se. Königl. Masestaát Ihr Mihßfallen ernstlich ausgedrükt haben, und durch welche
Sie am Ende genöthiget worden sind, in dem Reseript vom 24. Jun. d. J. der Stän-
de Versammlung zu erklären, daß keine ihrer Eingaben und Vorstellungen, wenn ssie