Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

Nro. 42. 1816. a7 
Koͤniglich- Wuͤrttember gischts 
Staats= und Regietungs-Blakt. 
— 
Samstag, zl. Sept. 
Könsgl. Verordnung, die Wietnalien= Acelse und das Ansgeng" Geld bei Relsen außer 
Lands betreffend; d. d. 16. Sept. 1816. 
Eriderich, von Gottes Gnaden, Könlg von Würtremberg rc. 2c. 2c. 
Wir haben aus Anlaß der von Uns verordneten Reviston des Finanz. , 
AnfehungseinigerArtenvonindirectenAbgabe-«nachAnhörungUnI·eres-Ikdnc.»- 
Staats-Ministeriums gnädigst beschlossen, und verordnen andurch: · 
I.)dieindeins.59.UnsererAcciseiOcdnungvomIahre1808.genanntcn,uc»7 
diederselbengleichzustellendenViktualien-Artikel,tvennsievondenPkoduceatcnfelbst, 
und nicht von besondern Victualien= Händlern zu feilem Kaufe getragen werden) sind 
von der dort bestimmten Accise= Abgabe frey. 
II.) Das im 5. 18. Unserer Verordnung von den Strafenbau-Abgaben vom glen 
Sept. 1810. festgesetzte Ausgangs-Geld bei Reisen außer Lands in Kutschen, Chaisen 2c. 
und zu Pferd von 48 kr. vom Pferd, wird auf den im F. 21. bestimmten Tarif von 
gemeinem Juhrwerk mit 3 kr. per Pferd und Station, von dem Wohnorte des Reisen- 
den an bis zur Austricts-Grenze gerechnet, herabgesett. 
Unser Departement der Finanzen, Section der Sceuren hat hierüber den Accis= 
Beamten die nähere Anweisung zu ertheilen. Gegeben Stuttgart, den 16. Sept. 1816. 
4 Mand. Sacr. Reg. Maj. propr. Königl. Staats-Ministerium- 
Belehrung in Betreff der unter den Schaafen gegenwärtig herrschenden Krankhelreu. 
Die ungewöhnliche, meistens feuchte Witterung des gegenwärtigen Jahres hat un- 
ter den Schaafen mehrere, zum Dheil verheerende, Krankheiten veranlaßt, worunter ins, 
besondere die Ruhr, der Lungenwurm, die Wassersucht und Geschwüre ge- 
hören, daher von der Sektion des Medicinalwesens über die Kennzeichen dieser Krank- 
heiten und die Behandlung der davon befallenen Schanafe nachstehende Belehrung ent- 
worfen worden ist, welche zur allgemeinen Nachachtung hierdurih bekaum gemache wird.
	        
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