Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

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menen Cur ein wirklich verursachter Schaden nachgewiesen würde, verurtheilt, und die 
nachherige Ausweisung, des Delinguenten aus den Königl. Staaten, bei anzudrohender 
noch härteren Strafe auf den Wiederbetrectungsfall, wiederholt angeordnet worden. 
Die dem Stuttgarter Waisenhause zugetheilten Ober-Einbringereien werden er- 
sucht und aufgefordert) die Einsendung der Gefäll- Gelder auf das Martini Quartal un- 
verweilt zu bewerkstelligen. Sturcgart, den 5. Nov. 1816. 
« Koͤnigl. Waisenhauß-Beamtung. 
  
Se. Koͤnigl. Majestaͤt haben unterm 11. Nov. in Ansehung Allerhoͤchstihrer 
Suite, und Adjucantur folgendes zu bestimmen geruhet: » 
Obrist Graf von Sontheim ist in seiner Stelle als Geheimer Kriegskanzlei-Di- 
reotor bestaͤtigt. « 
,»Die»Bene-nung-;General-undFlügehAdjutanthörtenhundtrittst-deren 
Stelle die Benennung: 
Lsster Afutant Sr. Masestät des Königs. 
Ju Alleehöchstihrem Ersten Adjutanten haben Se. Känigl. Majestat den 
General-Masor von Spitzemberg gnädigst ernannt, und zu Adjutanten die bisherigen 
lügel, Adfutanten, Obristen von Münchingen, von Wimofen, Prinz Heinrich von 
ohenlohe -Kirchberg, Graf von Bismarck, Obristlieurenant Graf von Gräve, 
ni6, und Masor von Klinckowström. 
Se.= Königl. Majsest. haben allergnábigst geruhec, vermög allerhöchsten Rescrives 
vom 11. Nov. den bisherigen Oberdirector des Königl. Hofthearers und Director des 
Ober-Hofbau-Departements und der Bau- und Gartendirection Stuttgart, v. Wech- 
mar, zum Schloßhauptmann in Ludwigsburg; so wie. ..- , 
vermög allerhöchsten Reseripts vom 13. Nov. den Grosherzogl. Badenschen Kammer- 
herrn und adelichen Stallmeister, Carl v. Kniestedt auf sein allerunterthäánigstes An- 
suchen zu Höchst Ihrem Kammerherrn zu ernennen. 
Se. Königl. Mas. haben vermög allerhöchsten Reseripts vom 2. Nov. gnéädigst 
eruhet, dem im Königreich begüterten Altgrafen Franz zu Salm-Reifferfcheio- 
ck die allerunterthanigst nachgesuchte Erlaubniß zur Annahme des ihm von des Kö- 
nigs von Preußen Mas. für sich und seine Descendenz verliehenen Fürsten-Diploms 
und zu Führung dieser Fürstl. Würde in den Königl. Staaten zu ertheilen. 
4.. Se. Königl. Mas. haben mittelst allerhöchsten Reseripts vom 7. Nov. dem Ge- 
heimen Secretär der verwitweten Königin Majsestät Thomas, auch 
vermög allerhöchsten Rescripts vom 12. Nov. dem Professor v. Dannecker, jedem 
den Charakter eines Königl. Hof-Raths zu ertheilen gnädigst geruhr= 
Se. Königl. Majest. haben vermog allerhöchsten Rescripres vom 13. Nov, in Ab- 
ssche auf das Königl. Geheime Cabinet, und das dabei unter dem Staats, Serrutär an-
	        
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